Ob Akquisitionsfinanzierung, Restrukturierung oder regulatorische Compliance – wir begleiten Banken, Unternehmen und Investoren bei allen Fragen des Banken- und Finanzierungsrechts. Mit transatlantischer Expertise und deutschem Rechtsstandard.
Von der Vertragsgestaltung über die Transaktionsbegleitung bis zur regulatorischen Compliance – wir decken das gesamte Spektrum des Banken- und Finanzierungsrechts ab.
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Kreditverträgen, Darlehensvereinbarungen und Sicherheitenverträgen. Wir vertreten sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer und sorgen für ausgewogene, rechtssichere Vertragskonstruktionen.
Rechtliche Begleitung von Leveraged Buyouts (LBO), Management Buyouts (MBO) und sonstigen akquisitionsbezogenen Finanzierungen. Wir koordinieren die Abstimmung zwischen Eigenkapitalgebern, Fremdkapitalgebern und Zielunternehmen.
Wenn Finanzierungen in Schieflage geraten, begleiten wir Restrukturierungsprozesse auf Gläubiger- und Schuldnerseite. Wir verhandeln Stundungsvereinbarungen, Debt-to-Equity-Swaps und Sanierungskonzepte.
Beratung zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach KWG, CRR und MiFID II. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben und vertreten bei Verfahren vor der BaFin.
Strukturierung und Durchsetzung von Kreditsicherheiten: Grundpfandrechte, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte und Garantien. Wir sichern Ihre Forderungen rechtlich wasserdicht ab.
Beratung bei Anleiheemissionen, Schuldscheindarlehen und sonstigen kapitalmarktnahen Finanzierungsinstrumenten. Wir begleiten Prospekterstellung, Dokumentation und regulatorische Anforderungen.
Wir analysieren Ihre bestehende oder geplante Finanzierungsstruktur, identifizieren rechtliche Risiken und entwickeln Optimierungsvorschläge – sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer.
Wir erstellen oder prüfen alle relevanten Finanzierungsdokumente: Term Sheets, Kreditverträge, Sicherheitenverträge und Intercreditor Agreements. Unsere Verhandlungsführung ist auf Ihren Schutz ausgerichtet.
Wir koordinieren den Abschluss aller Finanzierungsdokumente, begleiten notarielle Beurkundungen und sorgen für eine reibungslose Auszahlung der Finanzierungsmittel.
Auch nach dem Abschluss stehen wir Ihnen zur Seite: bei Vertragsänderungen, Covenant-Verletzungen, Sicherheitenverwertung oder der Durchsetzung von Forderungen.
Wir beraten zu allen gängigen Finanzierungsformen: klassische Bankdarlehen, Konsortialkredite, Mezzanine-Finanzierungen, Schuldscheindarlehen, Anleihen, Sale-and-Leaseback-Strukturen sowie alternative Finanzierungen durch Private Debt Fonds. Unsere Expertise erstreckt sich auf nationale und grenzüberschreitende Transaktionen.
Ja. Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei Streitigkeiten mit Kreditinstituten – etwa bei fehlerhafter Anlageberatung, unzulässigen Gebühren, Kreditkündigungen oder der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und führen außergerichtliche sowie gerichtliche Verfahren.
Ein Intercreditor Agreement regelt das Verhältnis zwischen verschiedenen Gläubigern einer Finanzierung – insbesondere die Rangfolge bei der Sicherheitenverwertung und die Handlungsbeschränkungen im Insolvenzfall. Es ist bei strukturierten Finanzierungen mit Senior- und Junior-Debt sowie bei LBO-Transaktionen unverzichtbar.
Das hängt von Ihrer Geschäftstätigkeit ab. Für Kreditinstitute und Finanzdienstleister gelten KWG, CRR und MiFID II. Für Zahlungsdienstleister das ZAG. Für Kapitalverwaltungsgesellschaften das KAGB. Wir analysieren Ihre Geschäftsmodell und identifizieren die relevanten aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Ob Finanzierungsstrukturierung, regulatorische Fragen oder Streitigkeiten mit Kreditinstituten – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.
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