KALER.RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT

PHISHING & KONTOBETRUG

Ihr Geld ist weg.
Ihre Rechte nicht.

Ein falscher Link. Ein täuschend echter Anruf. Und plötzlich fehlt Geld. Wir prüfen, ob Ihre Bank erstatten muss – auch wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

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Der automatische Fallcheck ist kostenfrei. Eine anwaltliche Beauftragung und deren Kosten werden gesondert vereinbart.

KALER / RECHT KLAR SEHEN
DIE BANK LEHNT AB

„Sie haben den Betrug
selbst ermöglicht.“

NEUES EuGH-URTEIL 15.10.2026

Dieser Vorwurf allein
reicht für die Ablehnung
nicht aus.

C-70/25 · Tukowiecka

Bei nicht autorisierten Zahlungen. Die endgültige Haftung wird gesondert geprüft.

Ein Fallcheck. Viele Betrugsmaschen.Erkennen Sie Ihren Fall wieder?

DAS KANN JEDEM PASSIEREN

Die Masche wechselt.
Ihr nächster Schritt bleibt klar.

Wählen Sie, was Ihrem Fall am nächsten kommt. Wir nehmen die passende Auswahl in den Fallcheck mit.

Anderer Ablauf, Geschäftskonto oder selbst überwiesen? Auch diese Fälle können Sie einordnen lassen →

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Erst erstatten.
Dann Haftung klären.

Der EuGH stärkt Betroffene nicht autorisierter Zahlungen. Eine Bank darf die unverzügliche Erstattung nicht allein mit grober Fahrlässigkeit verweigern.

Amtliche EuGH-Mitteilung lesen ↗
01

Ein starker Ansatz für Betroffene

Grundsätzlich muss die Bank spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten, nachdem sie Kenntnis von der nicht autorisierten Zahlung erhält. Rechtzeitige Meldung und gesetzliche Ausnahmen bleiben zu prüfen.

02

Eine ehrliche Prüfung der Risiken

Die Bank kann unter gesetzlichen Voraussetzungen später Ersatz verlangen. Eine anfängliche Erstattung bedeutet deshalb noch nicht, dass Sie das Geld dauerhaft behalten dürfen.

03

Ihre konkrete Freigabe entscheidet mit

Eine Geräteaktivierung ist etwas anderes als eine gewollte Überweisung. Wir fragen nach dem tatsächlichen Ablauf – und geben bei offenen Fragen keine voreilige positive Einschätzung.

Gerade erst passiert?

Informieren Sie Ihre Bank sofort über einen unabhängig geprüften Kontaktweg. Lassen Sie Zugang und Zahlungsinstrument sperren und einen Zahlungsrückruf prüfen. Sichern Sie Nachrichten und Belege. Warten Sie damit nicht auf unsere Rückmeldung.

Was jetzt wichtig ist ↓

KLARE ANTWORTEN

Was Sie jetzt
wissen sollten.

Keine pauschalen Versprechen.
Eine nachvollziehbare Einordnung.

Bekomme ich mein Geld jetzt auf jeden Fall zurück?

Nein. Das Urteil betrifft nicht autorisierte Zahlungen und trennt die schnelle Erstattung von der endgültigen Haftung. Fristen, Zahlungsfreigabe, Bankeinwendungen und eine mögliche Gegenforderung müssen individuell geprüft werden.

Ich habe eine TAN weitergegeben. Lohnt sich der Check?

Ja, zur Einordnung. Die Nutzung eines Codes beweist für sich allein nicht notwendigerweise eine wirksame Zahlungszustimmung. Eine Codeweitergabe kann aber ein erhebliches Risiko grober Fahrlässigkeit begründen. Entscheidend sind die Anzeige, Warnungen und Umstände des Einzelfalls.

Ich habe selbst auf ein „Sicherheitskonto“ überwiesen.

Wenn Sie genau diese Zahlung an genau diesen Empfänger wollten und selbst freigegeben haben, ist der Erstattungspfad für nicht autorisierte Zahlungen regelmäßig schwieriger. Das Formular kennzeichnet dies ausdrücklich. Andere Ansprüche können nur anhand konkreter Pflichtverletzungen geprüft werden.

Meine Bank hat schon abgelehnt. Ist es zu spät?

Eine Ablehnung allein beendet die Prüfung nicht. Geben Sie den Ablehnungsgrund und die bisherigen Verfahren an. Vergleiche, rechtskräftige Entscheidungen, Ausschlussfristen und Verjährung sind gesondert zu prüfen. Das neue Urteil lässt Fristen nicht neu beginnen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Bank unverzüglich nach Entdeckung informieren. Daneben gilt grundsätzlich eine 13-Monatsfrist, deren Beginn die gesetzlich vorgesehene Unterrichtung voraussetzt. Zusätzlich ist die Verjährung zu prüfen. Eine Anfrage bei uns hemmt keine Frist und ersetzt keine Bankmeldung. Bei laufenden Fristen benötigen Sie sofort anwaltliche Hilfe.

Was kostet der Fallcheck? Entsteht schon ein Mandat?

Der automatische Fallcheck und die Übermittlung der Anfrage sind kostenfrei. Er ist eine regelbasierte Orientierung anhand Ihrer ungeprüften Angaben und keine abgeschlossene anwaltliche Einzelfallprüfung. Ein Mandat, dessen Umfang und Vergütung werden gesondert vereinbart. Die Anfrage allein begründet keine Fristübernahme.

Kann ich einen Fall für ein Unternehmen prüfen?

Ja. Bei Geschäftskonten können abweichende Vertragsbedingungen gelten. Auch Vertretungsbefugnisse müssen geklärt werden. Deshalb erhalten solche Fälle eine individuelle Nachprüfung statt einer automatischen positiven Einschätzung.

Was geschieht mit meinen Angaben?

Bis Sie die Anfrage ausdrücklich absenden, werden Ihre Antworten nur in dieser geöffneten Seite verarbeitet. Nach dem Absenden werden sie im bestehenden Kanzlei-Eingang zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert. Es erfolgt keine Newsletter-Anmeldung und kein Werbetracking durch diesen Fallcheck. Details finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

DER NÄCHSTE SCHRITT GEHÖRT IHNEN

Lassen Sie die Ablehnung
nicht die letzte Antwort sein.

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