Das Aktienrecht ist ein Teilgebiet des Unternehmensrechts, das sich mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) befasst. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegt hat, die an der Börse oder außerbörslich gehandelt werden können. Die AG ist eine der beliebtesten Rechtsformen für große und börsennotierte Unternehmen, da sie eine hohe Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und eine breite Streuung des Eigentums ermöglicht. Die AG ist aber auch mit hohen Anforderungen an die Gründung, die Organisation, die Rechnungslegung und die Publizität verbunden. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten der Aktiengesellschaft.
Die Gründung einer AG
Die Gründung einer AG erfordert mindestens fünf Gründer, die jeweils mindestens eine Aktie übernehmen müssen. Das Mindestgrundkapital einer AG beträgt 50.000 Euro. Die Gründer müssen eine Satzung aufstellen, die unter anderem den Namen, den Sitz, den Gegenstand und das Grundkapital der AG festlegt. Die Satzung muss von einem Notar beurkundet werden. Die AG entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, die von einem Vorstandsmitglied beantragt werden muss. Die Gründung einer AG ist mit hohen Kosten und Formalitäten verbunden, die eine sorgfältige Planung und Beratung erfordern.
Die Organisation einer AG
Die AG hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ, das die AG nach außen vertritt und die Geschäfte leitet. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Der Aufsichtsrat ist das überwachende Organ, das die Tätigkeit des Vorstands kontrolliert und berät. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer, deren Anzahl und Zusammensetzung von der Größe und der Satzung der AG abhängen. Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ, das die Rechte der Aktionäre wahrnimmt. Die Hauptversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen und entscheidet unter anderem über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers, die Satzungsänderungen und die Kapitalmaßnahmen. Die Organisation einer AG ist mit einer klaren Aufgabenteilung und einer hohen Transparenz verbunden, die eine effiziente Führung und Kontrolle der AG ermöglichen.
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