Internationales Recht
Das internationale Recht regelt Geschäftsbeziehungen mit Auslandsbezug – sei es zwischen Staaten, Unternehmen oder Privatpersonen. Für international tätige Unternehmen ist rechtliche Klarheit über Zuständigkeiten, Vertragsrecht und grenzüberschreitende Streitigkeiten entscheidend.
Wir beraten Sie umfassend im internationalen Privatrecht sowie im Wirtschaftsvölkerrecht – damit Ihre Geschäftsmodelle auch global rechtlich Bestand haben.
Vertragsgestaltung bei grenzüberschreitenden Geschäften
Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarungen und Absicherung internationaler Handelsbeziehungen.
Internationales Privatrecht
Klärung, welches nationale Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet – insbesondere bei internationalen Investitionen, M&A oder Beteiligungen.
Völkerrechtliche Beratung
Unterstützung bei Fragen zu internationalen Organisationen, Handelsabkommen und öffentlich-rechtlichen Kooperationen.
Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland
Prozessführung, Vollstreckung und Zusammenarbeit mit lokalen Partnerkanzleien.
Die wichtigsten Rechtsthemen zwischen Deutschland und den USA sind die folgenden:
Wir sind eine renommierte Anwaltskanzlei, die sich auf internationales Recht spezialisiert hat. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des internationalen Rechts, insbesondere im EU-Recht und im Recht der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Wir bieten Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten ist. Wenn Sie mehr über das internationale Recht erfahren oder eine rechtliche Beratung zu einem internationalen Rechtsproblem benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite.