Zwei Rechtssysteme. Eine Kanzlei. Ihr Vorteil.
Die transatlantische Wirtschaftsbeziehung zwischen Deutschland und den USA ist eine der bedeutendsten weltweit. Die USA sind Deutschlands wichtigster Handelspartner außerhalb der EU; umgekehrt ist Deutschland der größte europäische Investitionsstandort für US-Unternehmen. Mit unserem Büro in New York City (136 Madison Avenue, Manhattan) bieten wir eine einzigartige Brücke zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem.
Amerikanische Unternehmen, die in Deutschland investieren, stehen vor einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen: Wahl der Rechtsform (GmbH vs. Zweigniederlassung), Arbeitsrecht, Datenschutz (DSGVO), Steuerrecht und die Besonderheiten des deutschen Vertragsrechts. Wir begleiten US-Unternehmen von der Markteintrittsplanung über die Gründung der deutschen Gesellschaft bis zur laufenden rechtlichen Betreuung. Dabei überbrücken wir die erheblichen Unterschiede zwischen dem Common Law-System der USA und dem deutschen Zivilrechtssystem.
Für deutsche Unternehmen, die in den USA expandieren wollen, ist das amerikanische Rechtssystem oft eine Herausforderung. Die USA sind kein einheitlicher Rechtsraum – jeder der 50 Bundesstaaten hat sein eigenes Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Delaware ist der bevorzugte Gründungsstandort für Kapitalgesellschaften (Delaware C-Corp für VC-Finanzierungen, LLC für operative Gesellschaften). Wir beraten deutsche Unternehmen bei der US-Markteintrittsstrategie und koordinieren mit unseren US-Partnern die lokale Umsetzung.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen zwischen deutschen und amerikanischen Parteien stellt sich stets die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem Gerichtsstand. Während US-Unternehmen häufig auf New York Law und US-Gerichte bestehen, bevorzugen deutsche Unternehmen oft deutsches Recht. Wir verhandeln für Sie die optimale Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel und gestalten Verträge, die in beiden Rechtssystemen funktionieren – von Lieferverträgen über Lizenzverträge bis zu Joint-Venture-Vereinbarungen.
Transatlantische M&A-Transaktionen unterliegen einer doppelten regulatorischen Kontrolle: In Deutschland prüft das Bundeskartellamt (und ggf. die EU-Kommission) die Transaktion auf wettbewerbsrechtliche Bedenken; in den USA ist die FTC/DOJ zuständig. Hinzu kommen Investitionsschutzprüfungen durch das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) für US-Zielunternehmen. Wir koordinieren die behördlichen Verfahren auf beiden Seiten des Atlantiks und minimieren Transaktionsrisiken.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.