Die Wahl der Rechtsform ist eine der grundlegenden Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Sie hat Auswirkungen auf die Haftung, die Besteuerung, die Geschäftsführung, die Kapitalbeschaffung und die Rechtsnachfolge. In Deutschland gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die sich in zwei Kategorien einteilen lassen: Personen- und Kapitalgesellschaften.
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Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Die bekanntesten Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt und persönlich für die Schulden des Unternehmens. Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der Gesellschafter, die ihre Gewinnanteile als Einkommen versteuern.
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Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die über ein eigenes Vermögen verfügen. Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlage für die Schulden des Unternehmens. Die Besteuerung erfolgt auf zwei Ebenen: Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn und die Gesellschafter zahlen Kapitalertragsteuer auf ihre Dividenden.
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Es gibt auch Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese kombinieren die Vorteile beider Rechtsformen, wie zum Beispiel die beschränkte Haftung und die flexible Gestaltung.