Arbeitsrecht · Compliance

Arbeitsrecht für Arbeitgeber – proaktiv statt reaktiv.

Das deutsche Arbeitsrecht ist eines der komplexesten der Welt. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche so, dass Konflikte erst gar nicht entstehen – und wenn doch, vertreten wir Ihre Interessen konsequent.

95%

außergerichtliche Einigungsquote

15+

Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

300+

Unternehmen beraten

6

Standorte in Deutschland & USA

Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen

Arbeitsverträge & Klauseln

Rechtssichere Arbeitsverträge, Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen und Bonusregelungen – individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Kündigung & Trennungsmanagement

Beratung zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Wir minimieren Ihr Risiko vor dem Arbeitsgericht.

Betriebsrat & Mitbestimmung

Begleitung von Betriebsratsverhandlungen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan – auch in Restrukturierungssituationen.

Compliance & Whistleblowing

Implementierung von Compliance-Programmen, Hinweisgebersystemen (HinSchG) und Verhaltenskodizes. Schutz vor Haftungsrisiken für Geschäftsführer.

Geschäftsführer-Verträge

Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführerdienstverträgen, Tantiemeregelungen, D&O-Versicherungen und Abberufungsvereinbarungen.

Massenentlassungen & Restrukturierung

Rechtliche Begleitung von Personalabbau, Massenentlassungsanzeigen, Transfergesellschaften und Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG.

Aktuell · Handlungsbedarf

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Sind Sie compliant?

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20.000 € geahndet werden. Wir implementieren rechtskonforme Meldesysteme und schulen Ihre Mitarbeiter.

Jetzt beraten lassen
Pflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
Interne und externe Meldestellen erforderlich
Vertraulichkeitsgebot für Hinweisgeber
Rückmeldepflicht innerhalb von 3 Monaten
Bußgelder bis 20.000 € bei Verstößen
Auch anonyme Meldungen müssen möglich sein

Arbeitsrechtliche Fragen? Wir antworten schnell.

Ob dringende Kündigung, Betriebsratsverhandlung oder Compliance-Projekt – wir sind für Unternehmen in ganz Deutschland erreichbar.

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