Arbeitsrecht & Compliance

Rechtssichere Arbeitsverhältnisse – von der Einstellung bis zur Trennung

Das deutsche Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten und am stärksten regulierten Rechtsgebieten in Europa. Mit über 100 arbeitsrechtlichen Gesetzen, einer umfangreichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und zunehmenden europäischen Vorgaben stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet das Arbeitsrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die strategisch genutzt werden können.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageKSchG, BetrVG, BGB, LkSG, AGG
Kündigungsschutz ab6 Monate Betriebszugehörigkeit, ab 10 MA
LkSG gilt fürUnternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (DE)
BAG-Urteile p.a.ca. 1.500 Entscheidungen
01

Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung
  • Kündigungsrecht (ordentlich, außerordentlich)
  • Abfindungsverhandlungen
  • Wettbewerbsverbote und Geheimhaltung
  • Entsendeverträge und internationales Arbeitsrecht
02

Kollektivarbeitsrecht

  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Einigungsstellenverfahren
03

Compliance

  • LkSG-Compliance und Risikoanalyse
  • ESG-Reporting und Nachhaltigkeitsstrategie
  • Whistleblower-Schutz (HinSchG)
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Compliance-Management-Systeme

Individualarbeitsrecht

Vom Arbeitsvertrag über Abmahnungen bis zur Kündigung – wir gestalten und prüfen alle individualrechtlichen Dokumente. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Wirksamkeit von Klauseln im Lichte der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB), die der BGH und das BAG in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen und Rückzahlungsklauseln (z.B. für Fortbildungskosten) müssen sorgfältig formuliert werden, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.

Kollektivarbeitsrecht und Betriebsverfassung

In Unternehmen mit Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allgegenwärtig. Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kurzarbeit und Betriebsänderungen erfordern eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat. Wir begleiten Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne und vertreten Arbeitgeber in Einigungsstellenverfahren. Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB (Betriebsübergang) stellen wir sicher, dass alle Informationspflichten eingehalten werden.

Restrukturierung und Massenentlassung

Betriebliche Restrukturierungen – ob durch Stellenabbau, Betriebsschließungen oder Outsourcing – sind rechtlich hochkomplex. Das Massenentlassungsrecht (§ 17 KSchG, EU-Massenentlassungsrichtlinie) sieht strenge Anzeige- und Konsultationspflichten vor. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen. Wir entwickeln für Sie eine rechtssichere Restrukturierungsstrategie und begleiten den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.

ESG, Compliance und Lieferkettensorgfaltspflichten

Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Ab 2024 gilt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für noch mehr Unternehmen. Wir helfen Ihnen, ein wirksames Compliance-Management-System aufzubauen, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch praktikabel im Unternehmensalltag ist.

Ihre Ansprechpartner
Darius Kaler

Darius Kaler

Founder & Managing Partner

Elisa Ohm

Elisa Ohm

Associate

Ihr Kanzleiteam

Andreas Frank

Andreas Frank

Kanzleisekretariat

Nick Bakhshi

Nick Bakhshi

IT & Administration

Elke Sittig

Elke Sittig

Buchhaltung

Sarah Mulaj

Sarah Mulaj

Büroassistentin

Josephine Vu

Josephine Vu

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Kim Rachel Friebe, LLB.

Kim Rachel Friebe, LLB.

Assistenz der Geschäftsführung

Noushin DuBose

Noushin DuBose

Executive Assistant to Managing Partner

Kirsten Just

Kirsten Just

Kanzleiteam

KSchGKündigungsschutzgesetz
BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
LkSGLieferkettensorgfaltspflichtengesetz (seit 2023)
HinSchGHinweisgeberschutzgesetz (seit 2023)
Arbeitgeber aller Branchen
Konzerne und internationale Unternehmen
Mittelständische Unternehmen
Start-ups in der Wachstumsphase
Unternehmen in Restrukturierung

Arbeitsrecht & Compliance — was Mandant:innen fragen.

Was müssen mittelständische Unternehmen beim LkSG 2026 beachten?

Verpflichtet sind Arbeitgeber ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland: jährliche Risikoanalyse der eigenen Lieferkette (Tier 1 unmittelbar, Tier 2+ anlassbezogen), Beschwerdeverfahren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein Bericht ans BAFA bis 1. Juni des Folgejahres.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung in Deutschland 2026?

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei Sozialplänen häufig 0,75–1,0; bei strittigen Kündigungen oder Führungskräften deutlich darüber. Steuerlich begünstigt nach Fünftelregelung (§ 34 EStG).

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?

Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Verlängert sich mit Betriebszugehörigkeit (z.B. 7 Monate Frist nach 20 Jahren). Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichen — eine fehlerhafte Frist macht die Kündigung jedoch nicht unwirksam, sondern verschiebt nur den Beendigungszeitpunkt.

Ist eine arbeitsrechtliche Compliance-Schulung Pflicht?

Nicht direkt — aber im Schadensfall ist sie Voraussetzung für Enthaftung der Geschäftsführung (§ 130 OWiG). KALER bietet branchenspezifische Schulungen zu Antidiskriminierung (AGG), Datenschutz, LkSG, Whistleblower-Schutzgesetz und Compliance Management Systems.

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Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.