Rechtssichere Arbeitsverhältnisse – von der Einstellung bis zur Trennung
Das deutsche Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten und am stärksten regulierten Rechtsgebieten in Europa. Mit über 100 arbeitsrechtlichen Gesetzen, einer umfangreichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und zunehmenden europäischen Vorgaben stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet das Arbeitsrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die strategisch genutzt werden können.
Vom Arbeitsvertrag über Abmahnungen bis zur Kündigung – wir gestalten und prüfen alle individualrechtlichen Dokumente. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Wirksamkeit von Klauseln im Lichte der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB), die der BGH und das BAG in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen und Rückzahlungsklauseln (z.B. für Fortbildungskosten) müssen sorgfältig formuliert werden, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.
In Unternehmen mit Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allgegenwärtig. Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kurzarbeit und Betriebsänderungen erfordern eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat. Wir begleiten Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne und vertreten Arbeitgeber in Einigungsstellenverfahren. Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB (Betriebsübergang) stellen wir sicher, dass alle Informationspflichten eingehalten werden.
Betriebliche Restrukturierungen – ob durch Stellenabbau, Betriebsschließungen oder Outsourcing – sind rechtlich hochkomplex. Das Massenentlassungsrecht (§ 17 KSchG, EU-Massenentlassungsrichtlinie) sieht strenge Anzeige- und Konsultationspflichten vor. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen. Wir entwickeln für Sie eine rechtssichere Restrukturierungsstrategie und begleiten den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.
Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Ab 2024 gilt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für noch mehr Unternehmen. Wir helfen Ihnen, ein wirksames Compliance-Management-System aufzubauen, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch praktikabel im Unternehmensalltag ist.
Founder & Managing Partner
Associate
Ihr Kanzleiteam
Andreas Frank
Kanzleisekretariat
Nick Bakhshi
IT & Administration
Elke Sittig
Buchhaltung
Sarah Mulaj
Büroassistentin
Josephine Vu
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Kim Rachel Friebe, LLB.
Assistenz der Geschäftsführung
Noushin DuBose
Executive Assistant to Managing Partner
Kirsten Just
Kanzleiteam
Verpflichtet sind Arbeitgeber ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland: jährliche Risikoanalyse der eigenen Lieferkette (Tier 1 unmittelbar, Tier 2+ anlassbezogen), Beschwerdeverfahren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein Bericht ans BAFA bis 1. Juni des Folgejahres.
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei Sozialplänen häufig 0,75–1,0; bei strittigen Kündigungen oder Führungskräften deutlich darüber. Steuerlich begünstigt nach Fünftelregelung (§ 34 EStG).
Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Verlängert sich mit Betriebszugehörigkeit (z.B. 7 Monate Frist nach 20 Jahren). Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichen — eine fehlerhafte Frist macht die Kündigung jedoch nicht unwirksam, sondern verschiebt nur den Beendigungszeitpunkt.
Nicht direkt — aber im Schadensfall ist sie Voraussetzung für Enthaftung der Geschäftsführung (§ 130 OWiG). KALER bietet branchenspezifische Schulungen zu Antidiskriminierung (AGG), Datenschutz, LkSG, Whistleblower-Schutzgesetz und Compliance Management Systems.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.