Rechtssichere Arbeitsverhältnisse – von der Einstellung bis zur Trennung
Das deutsche Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten und am stärksten regulierten Rechtsgebieten in Europa. Mit über 100 arbeitsrechtlichen Gesetzen, einer umfangreichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und zunehmenden europäischen Vorgaben stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet das Arbeitsrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die strategisch genutzt werden können.
Vom Arbeitsvertrag über Abmahnungen bis zur Kündigung – wir gestalten und prüfen alle individualrechtlichen Dokumente. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Wirksamkeit von Klauseln im Lichte der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB), die der BGH und das BAG in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen und Rückzahlungsklauseln (z.B. für Fortbildungskosten) müssen sorgfältig formuliert werden, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.
In Unternehmen mit Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allgegenwärtig. Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kurzarbeit und Betriebsänderungen erfordern eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat. Wir begleiten Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne und vertreten Arbeitgeber in Einigungsstellenverfahren. Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB (Betriebsübergang) stellen wir sicher, dass alle Informationspflichten eingehalten werden.
Betriebliche Restrukturierungen – ob durch Stellenabbau, Betriebsschließungen oder Outsourcing – sind rechtlich hochkomplex. Das Massenentlassungsrecht (§ 17 KSchG, EU-Massenentlassungsrichtlinie) sieht strenge Anzeige- und Konsultationspflichten vor. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen. Wir entwickeln für Sie eine rechtssichere Restrukturierungsstrategie und begleiten den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.
Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Ab 2024 gilt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für noch mehr Unternehmen. Wir helfen Ihnen, ein wirksames Compliance-Management-System aufzubauen, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch praktikabel im Unternehmensalltag ist.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.