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Arbeitsrecht & Compliance

Rechtssichere Arbeitsverhältnisse – von der Einstellung bis zur Trennung

Das deutsche Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten und am stärksten regulierten Rechtsgebieten in Europa. Mit über 100 arbeitsrechtlichen Gesetzen, einer umfangreichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und zunehmenden europäischen Vorgaben stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet das Arbeitsrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die strategisch genutzt werden können.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageKSchG, BetrVG, BGB, LkSG, AGG
Kündigungsschutz ab6 Monate Betriebszugehörigkeit, ab 10 MA
LkSG gilt fürUnternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (DE)
BAG-Urteile p.a.ca. 1.500 Entscheidungen

Individualarbeitsrecht

Vom Arbeitsvertrag über Abmahnungen bis zur Kündigung – wir gestalten und prüfen alle individualrechtlichen Dokumente. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Wirksamkeit von Klauseln im Lichte der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB), die der BGH und das BAG in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen und Rückzahlungsklauseln (z.B. für Fortbildungskosten) müssen sorgfältig formuliert werden, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.

Kollektivarbeitsrecht und Betriebsverfassung

In Unternehmen mit Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allgegenwärtig. Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kurzarbeit und Betriebsänderungen erfordern eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat. Wir begleiten Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne und vertreten Arbeitgeber in Einigungsstellenverfahren. Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB (Betriebsübergang) stellen wir sicher, dass alle Informationspflichten eingehalten werden.

Restrukturierung und Massenentlassung

Betriebliche Restrukturierungen – ob durch Stellenabbau, Betriebsschließungen oder Outsourcing – sind rechtlich hochkomplex. Das Massenentlassungsrecht (§ 17 KSchG, EU-Massenentlassungsrichtlinie) sieht strenge Anzeige- und Konsultationspflichten vor. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen. Wir entwickeln für Sie eine rechtssichere Restrukturierungsstrategie und begleiten den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.

ESG, Compliance und Lieferkettensorgfaltspflichten

Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Ab 2024 gilt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für noch mehr Unternehmen. Wir helfen Ihnen, ein wirksames Compliance-Management-System aufzubauen, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch praktikabel im Unternehmensalltag ist.

Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung
  • Kündigungsrecht (ordentlich, außerordentlich)
  • Abfindungsverhandlungen
  • Wettbewerbsverbote und Geheimhaltung
  • Entsendeverträge und internationales Arbeitsrecht

Kollektivarbeitsrecht

  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Einigungsstellenverfahren

Compliance

  • LkSG-Compliance und Risikoanalyse
  • ESG-Reporting und Nachhaltigkeitsstrategie
  • Whistleblower-Schutz (HinSchG)
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Compliance-Management-Systeme
KSchGKündigungsschutzgesetz
BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
LkSGLieferkettensorgfaltspflichtengesetz (seit 2023)
HinSchGHinweisgeberschutzgesetz (seit 2023)
Arbeitgeber aller Branchen
Konzerne und internationale Unternehmen
Mittelständische Unternehmen
Start-ups in der Wachstumsphase
Unternehmen in Restrukturierung

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Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.