IP & Markenrecht
Ihr geistiges Eigentum – unser Schutzauftrag
In der digitalen Wirtschaft sind Marken, Patente, Urheberrechte und Know-how oft die wertvollsten Vermögenswerte eines Unternehmens. Deutschland ist mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München und dem Europäischen Patentamt (EPA) einer der wichtigsten IP-Standorte weltweit. Wir schützen Ihre immateriellen Werte – national, europaweit und international.
Auf einen Blick
Schutzrechte
- Markenanmeldung (DE, EU, International)
- Patentrecht und Gebrauchsmuster
- Designrecht (Geschmacksmuster)
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Domain-Recht und Namensrecht
Durchsetzung
- Abmahnung und einstweilige Verfügung
- Markenrechtliche Klageverfahren
- Löschungsanträge beim DPMA / EUIPO
- Produktpiraterie und Zollbeschlagnahme
- Online-Plattform-Enforcement
Vertragsrecht
- Lizenz- und Franchiseverträge
- Know-how-Schutzverträge (NDA)
- IP-Übertragungsverträge
- Co-Existence Agreements
- Software-Lizenzverträge
Markenanmeldung und -schutz
Eine eingetragene Marke ist das stärkste Instrument zum Schutz Ihrer Unternehmensidentität. In Deutschland kann eine Marke beim DPMA für 10 Jahre (verlängerbar) eingetragen werden. Alternativ bietet die Unionsmarke (EUIPO) Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung. Für internationalen Schutz steht das Madrider System (WIPO) zur Verfügung. Wir führen vor jeder Anmeldung eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche durch, um Kollisionen mit älteren Rechten zu vermeiden, und begleiten Sie durch das gesamte Anmeldeverfahren – bis zur Eintragung und darüber hinaus.
Markenrechtliche Auseinandersetzungen
Markenverletzungen – ob durch ähnliche Unternehmensbezeichnungen, identische Logos oder Produktpiraterie – können erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Wir vertreten Sie sowohl in Abmahnverfahren als auch vor den spezialisierten Markengerichten (z.B. LG Hamburg, LG München I, LG Düsseldorf). Im Bereich Online-Recht verfolgen wir Markenverletzungen auf Plattformen wie Amazon, eBay oder in sozialen Medien und setzen Löschungsansprüche durch.
Lizenzverträge und IP-Transaktionen
Geistiges Eigentum kann nicht nur geschützt, sondern auch wirtschaftlich verwertet werden. Wir gestalten Lizenzverträge (einfache und ausschließliche Lizenzen), Franchisevereinbarungen und IP-Übertragungsverträge. Bei Unternehmenstransaktionen führen wir IP Due Diligence durch und stellen sicher, dass alle relevanten Schutzrechte korrekt auf den Erwerber übertragen werden.
Online-Marketing und Wettbewerbsrecht
Das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG) und die europäischen Vorgaben (z.B. Digital Services Act, P2B-Verordnung) stellen hohe Anforderungen an Online-Marketing, Influencer-Kooperationen und Preisangaben. Wir beraten zu rechtssicherer Werbung, Kennzeichnungspflichten bei Influencer-Marketing, Cookie-Richtlinien und Datenschutz im Marketing-Kontext.
Darius Kaler
Founder & Managing Partner
Dr. Michael Radtke
Of Counsel
Ihr Kanzleiteam
Elisa Ohm
Kim Rachel Friebe, LLB.
Kirsten Just
Noushin DuBose
Svenja Johannig
Andreas Frank
Nick Bakhshi
Elke Sittig
Sarah Mulaj
Josephine Vu
Neda Bruno
IP & Markenrecht — was Mandant:innen fragen.
Wie lange dauert eine deutsche Markenanmeldung?
Eintragung beim DPMA dauert 4–6 Monate (ohne Widerspruch). Beschleunigtes Verfahren gegen 200 EUR zusätzlich: 6 Wochen. Widerspruchsfrist 3 Monate nach Veröffentlichung — bei Widerspruch verlängert sich das Verfahren auf 9–18 Monate.
Welche Markenklassen brauche ich?
Die Nizza-Klassifikation umfasst 45 Klassen (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Drei Klassen sind in der DPMA-Anmeldung 290 EUR Grundgebühr bereits enthalten, jede weitere kostet 100 EUR. Falsche Klassenwahl ist nachträglich nicht heilbar.
Kann ich eine bestehende Wortmarke prüfen lassen?
Ja. KALER führt eine identische und ähnlichkeitsbasierte Markenrecherche durch (DPMA, EUIPO, WIPO sowie nicht-eingetragene Marken). Ohne Vor-Recherche steigt das Risiko einer Abmahnung oder eines Löschungsverfahrens erheblich.
Was tun bei einer Markenrechtsabmahnung?
Niemals voreilig unterzeichnen. KALER prüft (i) Berechtigung des Abmahners, (ii) Verwechslungsgefahr, (iii) Höhe der Anwaltskosten nach RVG, (iv) den Streitwert. Häufig sind modifizierte Unterlassungserklärungen oder Gegenmaßnahmen (z.B. Löschungsantrag) möglich.
Sprechen Sie mit unseren Experten
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.











