Ihr geistiges Eigentum – unser Schutzauftrag
In der digitalen Wirtschaft sind Marken, Patente, Urheberrechte und Know-how oft die wertvollsten Vermögenswerte eines Unternehmens. Deutschland ist mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München und dem Europäischen Patentamt (EPA) einer der wichtigsten IP-Standorte weltweit. Wir schützen Ihre immateriellen Werte – national, europaweit und international.
Eine eingetragene Marke ist das stärkste Instrument zum Schutz Ihrer Unternehmensidentität. In Deutschland kann eine Marke beim DPMA für 10 Jahre (verlängerbar) eingetragen werden. Alternativ bietet die Unionsmarke (EUIPO) Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung. Für internationalen Schutz steht das Madrider System (WIPO) zur Verfügung. Wir führen vor jeder Anmeldung eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche durch, um Kollisionen mit älteren Rechten zu vermeiden, und begleiten Sie durch das gesamte Anmeldeverfahren – bis zur Eintragung und darüber hinaus.
Markenverletzungen – ob durch ähnliche Unternehmensbezeichnungen, identische Logos oder Produktpiraterie – können erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Wir vertreten Sie sowohl in Abmahnverfahren als auch vor den spezialisierten Markengerichten (z.B. LG Hamburg, LG München I, LG Düsseldorf). Im Bereich Online-Recht verfolgen wir Markenverletzungen auf Plattformen wie Amazon, eBay oder in sozialen Medien und setzen Löschungsansprüche durch.
Geistiges Eigentum kann nicht nur geschützt, sondern auch wirtschaftlich verwertet werden. Wir gestalten Lizenzverträge (einfache und ausschließliche Lizenzen), Franchisevereinbarungen und IP-Übertragungsverträge. Bei Unternehmenstransaktionen führen wir IP Due Diligence durch und stellen sicher, dass alle relevanten Schutzrechte korrekt auf den Erwerber übertragen werden.
Das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG) und die europäischen Vorgaben (z.B. Digital Services Act, P2B-Verordnung) stellen hohe Anforderungen an Online-Marketing, Influencer-Kooperationen und Preisangaben. Wir beraten zu rechtssicherer Werbung, Kennzeichnungspflichten bei Influencer-Marketing, Cookie-Richtlinien und Datenschutz im Marketing-Kontext.
Founder & Managing Partner
Associate
Rechtsanwältin
Ihr Kanzleiteam
Kirsten Just
Kanzleiteam
Andreas Frank
Kanzleisekretariat
Nick Bakhshi
IT & Administration
Elke Sittig
Buchhaltung
Sarah Mulaj
Büroassistentin
Josephine Vu
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Kim Rachel Friebe, LLB.
Assistenz der Geschäftsführung
Noushin DuBose
Executive Assistant to Managing Partner
Eintragung beim DPMA dauert 4–6 Monate (ohne Widerspruch). Beschleunigtes Verfahren gegen 200 EUR zusätzlich: 6 Wochen. Widerspruchsfrist 3 Monate nach Veröffentlichung — bei Widerspruch verlängert sich das Verfahren auf 9–18 Monate.
Die Nizza-Klassifikation umfasst 45 Klassen (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Drei Klassen sind in der DPMA-Anmeldung 290 EUR Grundgebühr bereits enthalten, jede weitere kostet 100 EUR. Falsche Klassenwahl ist nachträglich nicht heilbar.
Ja. KALER führt eine identische und ähnlichkeitsbasierte Markenrecherche durch (DPMA, EUIPO, WIPO sowie nicht-eingetragene Marken). Ohne Vor-Recherche steigt das Risiko einer Abmahnung oder eines Löschungsverfahrens erheblich.
Niemals voreilig unterzeichnen. KALER prüft (i) Berechtigung des Abmahners, (ii) Verwechslungsgefahr, (iii) Höhe der Anwaltskosten nach RVG, (iv) den Streitwert. Häufig sind modifizierte Unterlassungserklärungen oder Gegenmaßnahmen (z.B. Löschungsantrag) möglich.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.