M&A / Venture Capital / Investmentrecht

Transaktionen mit Weitblick – von der Idee bis zum Closing

Fusionen, Übernahmen und Beteiligungen gehören zu den komplexesten Rechtsvorgängen im Wirtschaftsleben. Der deutsche M&A-Markt verzeichnete 2024 trotz konjunktureller Unsicherheiten über 2.000 Transaktionen. Gleichzeitig hat sich Deutschland als einer der führenden Venture-Capital-Standorte Europas etabliert. Wir begleiten Sie auf beiden Seiten des Tisches – als Käufer, Verkäufer oder Investor – und sorgen für einen reibungslosen Transaktionsprozess.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageBGB, HGB, WpÜG, GWB, KAGB
Typische Transaktionsgröße€500K bis €500M+
Fusionskontrolle abUmsatzschwellen nach GWB / EU-VO
Bearbeitungszeit4–16 Wochen je nach Komplexität
01

Transaktionen

  • Share Deal und Asset Deal
  • Management Buy-Out / Buy-In
  • Leveraged Buyout (LBO)
  • Öffentliche Übernahmen (WpÜG)
  • Carve-outs und Spin-offs
02

Venture Capital

  • Term Sheet-Verhandlung
  • Seed- und Series-A-Finanzierungen
  • ESOP / VSOP-Programme
  • Wandeldarlehen (Convertible Notes)
  • Down-Round-Schutz und Anti-Dilution
03

Prozessbegleitung

  • Legal Due Diligence
  • Kaufvertragsverhandlung
  • Signing und Closing
  • Fusionskontrolle (GWB, EU-Fusionskontrollverordnung)
  • Post-Merger Integration

Unternehmenskauf und -verkauf (Share Deal / Asset Deal)

Bei einer Unternehmenstransaktion stehen grundsätzlich zwei Strukturen zur Verfügung: der Share Deal (Kauf der Gesellschaftsanteile) und der Asset Deal (Kauf einzelner Vermögensgegenstände). Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Beim Share Deal gehen alle Verbindlichkeiten des Unternehmens auf den Käufer über; beim Asset Deal kann der Käufer gezielt Vermögenswerte erwerben und unerwünschte Risiken zurücklassen. Wir analysieren für Sie die optimale Transaktionsstruktur und verhandeln die Kaufvertragskonditionen – von Garantiekatalogen bis zu Earn-Out-Klauseln.

Due Diligence

Eine gründliche Due Diligence ist die Grundlage jeder erfolgreichen Transaktion. Sie umfasst die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Prüfung des Zielunternehmens. Im Rahmen der Legal Due Diligence prüfen wir Gesellschaftsverträge, wesentliche Verträge, Arbeitsrechtsverhältnisse, Immobilien, IP-Rechte, laufende Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Risiken. Das Ergebnis ist ein strukturierter Due Diligence Report, der Risiken transparent macht und als Verhandlungsgrundlage dient.

Venture Capital und Start-up-Finanzierungen

Deutschland hat sich zu einem der attraktivsten Venture-Capital-Märkte Europas entwickelt. Berlin, München und Frankfurt sind europäische Start-up-Hubs. Wir beraten Gründer bei Seed-, Series-A- und späteren Finanzierungsrunden: von der Gestaltung des Term Sheets über die Verhandlung von Gesellschaftervereinbarungen (SHA) bis zur Implementierung von ESOP/VSOP-Programmen für Mitarbeiter. Auf Investorenseite begleiten wir Venture-Capital-Fonds und Business Angels bei der strukturierten Beteiligung an Wachstumsunternehmen.

Post-Merger Integration

Der Erfolg einer Transaktion entscheidet sich oft nach dem Closing. Die rechtliche Integration des erworbenen Unternehmens – Harmonisierung von Vertragswerken, Zusammenführung von Gesellschaftsstrukturen, Anpassung von Arbeitsverträgen – ist ebenso wichtig wie die wirtschaftliche Integration. Wir begleiten Sie durch den gesamten Integrationsprozess und stellen sicher, dass die rechtlichen Grundlagen für den gemeinsamen Erfolg gelegt werden.

Ihre Ansprechpartner
Darius Kaler

Darius Kaler

Founder & Managing Partner

Dr. Michael Radtke

Dr. Michael Radtke

Of Counsel

Ihr Kanzleiteam

Noushin DuBose

Noushin DuBose

Executive Assistant to Managing Partner

Kirsten Just

Kirsten Just

Kanzleiteam

Andreas Frank

Andreas Frank

Kanzleisekretariat

Nick Bakhshi

Nick Bakhshi

IT & Administration

Elke Sittig

Elke Sittig

Buchhaltung

Sarah Mulaj

Sarah Mulaj

Büroassistentin

Josephine Vu

Josephine Vu

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Kim Rachel Friebe, LLB.

Kim Rachel Friebe, LLB.

Assistenz der Geschäftsführung

BGB / HGBAllgemeines Vertragsrecht und Handelsrecht
WpÜGWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Fusionskontrolle)
KAGBKapitalanlagegesetzbuch – Regulierung von Fonds
EU-FKVOEU-Fusionskontrollverordnung (ab bestimmten Schwellenwerten)
Strategische Käufer und Verkäufer
Private-Equity-Gesellschaften
Venture-Capital-Fonds und Business Angels
Start-up-Gründer
Familienunternehmen in der Nachfolge

M&A / Venture Capital / Investmentrecht — was Mandant:innen fragen.

Share Deal oder Asset Deal — was ist besser?

Share Deal überträgt Gesellschaftsanteile inkl. aller Verbindlichkeiten (einfacher, oft steuerlich besser für den Verkäufer). Asset Deal überträgt einzelne Wirtschaftsgüter (käuferseits saubererer Cut, oft steuerlich besser für den Käufer wegen Abschreibungspotenzial).

Welche Klauseln darf ein deutsches Term Sheet auf keinen Fall vergessen?

Liquidation Preference (1x non-participating ist Marktstandard 2026), Vesting der Founder-Anteile (4 Jahre, 1 Jahr Cliff), Anti-Dilution (Broad-Based Weighted Average), Tag-Along, Drag-Along, Vorkaufsrechte sowie Informationsrechte für Investoren.

Was kostet eine M&A-Begleitung durch eine Wirtschaftskanzlei?

Bei Mid-Cap-Transaktionen üblich: Stundenhonorar 280–450 EUR netto oder Pauschalhonorar je Phase (LOI, DD, SPA, Closing). Erfolgsanteil (Success Fee) ist möglich. KALER bietet transparente Pauschalhonorare nach Vorprüfung.

Welche Rolle spielt CFIUS bei US-Deals?

Das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) prüft ausländische Investitionen in US-Unternehmen auf Sicherheitsrisiken. Bei kritischer Technologie, Infrastruktur oder Daten ist eine Notifikation Pflicht — andernfalls droht Rückabwicklung.

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Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.