Komplexe Finanzierungsstrukturen – klar und rechtssicher gestaltet
Das Banken- und Finanzierungsrecht steht an der Schnittstelle von Wirtschaft und Recht. Deutschland ist als Finanzplatz – insbesondere Frankfurt am Main als Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – von zentraler Bedeutung für den europäischen Kapitalmarkt. Wir beraten Banken, Finanzinstitute und Unternehmen bei der Strukturierung und Abwicklung komplexer Finanzierungstransaktionen.
Die Gestaltung von Kreditverträgen erfordert tiefes Verständnis sowohl des deutschen Zivilrechts als auch der bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Wir strukturieren Kreditverträge nach LMA-Standard (Loan Market Association), verhandeln Covenants und Events of Default und gestalten das gesamte Sicherheitenpaket – von der Grundschuld über die Sicherungsübereignung bis zur Abtretung von Forderungen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Insolvenzfestigkeit der vereinbarten Sicherheiten.
Der deutsche Immobilienmarkt ist trotz der Zinswende 2022/2023 einer der bedeutendsten in Europa. Wir begleiten gewerbliche Immobilientransaktionen von der Finanzierungsstrukturierung über die Grundbucheintragung bis zur Verwertung von Sicherheiten. Bei Projektentwicklungen beraten wir zu Bauträgerfinanzierungen und der rechtssicheren Gestaltung von Treuhandkonten nach der MaBV.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend. Seit der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) im Jahr 2021 steht Unternehmen in Deutschland ein modernes Restrukturierungsinstrument zur Verfügung, das eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens ermöglicht. Wir beraten sowohl Schuldner als auch Gläubiger in Restrukturierungssituationen und vertreten deren Interessen in Insolvenzverfahren.
Die regulatorischen Anforderungen an Finanzinstitute sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Basel III/IV, MiFID II, PSD2 und die zunehmende Regulierung von FinTechs und Krypto-Assets (MiCA) stellen Banken und Finanzdienstleister vor erhebliche Compliance-Herausforderungen. Wir beraten zu Erlaubnispflichten nach dem KWG und ZAG, begleiten BaFin-Verfahren und helfen bei der Implementierung regulatorischer Anforderungen.
Founder & Managing Partner
Of Counsel
Rechtsanwältin
Ihr Kanzleiteam
Nick Bakhshi
IT & Administration
Elke Sittig
Buchhaltung
Sarah Mulaj
Büroassistentin
Josephine Vu
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Kim Rachel Friebe, LLB.
Assistenz der Geschäftsführung
Noushin DuBose
Executive Assistant to Managing Partner
Kirsten Just
Kanzleiteam
Andreas Frank
Kanzleisekretariat
Bei einseitiger Risikoverlagerung in vorformulierten Klauseln, intransparenten Gebühren, unangemessen langen Bindungsfristen oder fehlender Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehen. Geschäftsführer-Bürgschaften für Mittelständler werden besonders restriktiv gemessen.
Reduzierte Risikogewichtung für KMU-Forderungen bis 1,5 Mio. EUR (KMU-Faktor) bleibt erhalten und wird auf 2,5 Mio. EUR angehoben. Output Floor (72,5 %) begrenzt interne Modelle gegenüber dem Standardansatz — größere Banken müssen ggf. Margen anheben.
Wenn Senior-Loan-LTV erschöpft ist, aber zusätzliches Fremdkapital günstiger als Equity ist (typisch 8–15 % p.a.). Häufig nachrangig, zinsthesauriert, ggf. mit Equity-Kicker oder Wandlungsrecht. Steuerlich abzugsfähig — anders als Equity.
Standard: erstrangige Grundschuld in Höhe der Kreditsumme + 15 % Zinsanteil, Abtretung der Mietforderungen, Versicherung der Immobilie, ggf. Verpfändung der Anteile am Objekt-SPV. Bei höheren LTV zusätzlich Bürgschaft des Mutterunternehmens oder Cash-Trap-Regelungen.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.