Nachhaltigkeit rechtssicher in Ihrem Unternehmen verankern
ESG steht für Environmental, Social und Governance – die drei Säulen einer nachhaltigen, verantwortungsvollen Unternehmensführung. Klimaschutz, soziale Verantwortung sowie transparente und rechtskonforme Unternehmensstrukturen sind längst keine freiwilligen Themen mehr: Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung sind aus ESG-Erwartungen verbindliche Pflichten geworden. Wir übersetzen diese komplexen Anforderungen in praktikable, rechtssichere Strukturen – über alle drei ESG-Dimensionen hinweg.
Umweltbezogene Standards bestimmen heute nahezu jede unternehmerische Entscheidung: vom öffentlichen Vergaberecht als Treiber nachhaltiger Beschaffung über grüne Energiezertifikate bis zur klimagerechten Quartiers- und Immobilienentwicklung. Wir beraten zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG, CSDDD), zum Erwerb und Handel mit Herkunftsnachweisen für erneuerbare Energien sowie zu Genehmigungs- und Förderfragen rund um Wind, Solar, Biomasse, grünen Wasserstoff und Wärmewende. Auch die rechtliche Begleitung von Bahn- und Mobilitätswende-Projekten sowie energetischen Gebäudestandards (GEG) gehört zu unserem Beratungsfeld.
Soziale Nachhaltigkeit umfasst die Verantwortung des Unternehmens gegenüber Mitarbeitenden, Mandanten und der Gesellschaft – Arbeitsbedingungen, Vielfalt, Gesundheit am Arbeitsplatz und gesellschaftliche Wirkung am Standort. Wir gestalten neue Arbeits- und Vergütungsmodelle (New Work / New Pay), beraten zu Diversity, Inclusion und Antidiskriminierung (AGG), zum Hinweisgeberschutz (HinSchG) sowie zum betrieblichen Gesundheits- und Pensionsmanagement. Hinzu kommen Themen wie Equal Pay, Mitarbeiterbeteiligungen sowie der rechtssichere Einsatz künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis – flankiert vom EU AI Act und seinen Auswirkungen auf Personalentscheidungen.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutet, ESG-Risiken systematisch zu erkennen, zu steuern und transparent zu berichten. Wir unterstützen Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane bei der ESG-Risikoanalyse und -Due-Diligence, bei der Vermeidung persönlicher Haftung im ESG-Kontext (§ 93 AktG, § 43 GmbHG) sowie bei der Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten und der ESRS-Standards. Auch alternative Eigentumsmodelle (Verantwortungseigentum, Stiftungslösungen) und kartellrechtskonforme Nachhaltigkeitskooperationen begleiten wir – inklusive der Einrichtung von ESG-Ausschüssen auf Aufsichtsratsebene.
Die EU-Sustainable-Finance-Architektur (SFDR, EU-Taxonomie, MiFID-II-Nachhaltigkeitspräferenzen, MaRisk, CRR) verändert die Beratungs- und Produktwelt von Banken, Vermögensverwaltern und Emittenten grundlegend. Wir strukturieren ESG-konforme Finanzinstrumente – von Green Bonds über Sustainability-Linked Loans bis zu nachhaltigen Fondsstrukturen – und beraten zu Offenlegungs- und Anlegerschutzpflichten. Für gemeinwohlorientierte Vorhaben (Social Entrepreneurship, gGmbH, Genossenschaften) entwickeln wir passende Finanzierungs- und Governance-Strukturen.
Mit der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit steigen auch die Reputations- und Haftungsrisiken. Wir verteidigen Unternehmen gegen Greenwashing-Vorwürfe (UWG, Lauterkeitsrecht), bei kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten, AGG-Klagen sowie bei Verstößen gegen LkSG und CSDDD. Im Verfahren gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernehmen wir die Kommunikation, die Beweisführung und – falls erforderlich – die gerichtliche Verteidigung gegen Bußgelder und Anordnungen.
Seit 2024 für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (inkl. Leiharbeiter). Mittelbar betroffen sind auch kleinere Zulieferer großer Konzerne durch vertragliche Weitergabe der Pflichten.
CSRD erweitert den Berichtskreis auf ca. 50.000 EU-Unternehmen (NFRD: 11.700), verlangt verpflichtende Prüfung durch externe Auditoren, einheitliche ESRS-Standards und doppelte Wesentlichkeit. Berichte werden im XHTML-Format mit Taxonomie-Tagging veröffentlicht.
Sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz von Biodiversität. Aktivitäten müssen substanziell zu mindestens einem Ziel beitragen, dürfen keine anderen erheblich beeinträchtigen (DNSH-Prinzip) und Mindestschutz wahren.
Bußgelder bis 50.000 EUR pro Verstoß, persönliche Haftung der Geschäftsleitung, Schadensersatzansprüche von Whistleblowern bei Repressalien. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: Pflicht seit 17.12.2023. Ab 50 Mitarbeitern: Pflicht seit 17.12.2023 (übergangsweise bis Aug 2025 verlängert).
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.