Zwischen Signing und Closing verändert sich der Wert des Unternehmens. Zwei Mechanismen teilen dieses Risiko unterschiedlich auf — mit erheblichen Folgen für Kaufpreis, Streitanfälligkeit und Zeitplan.
I. Das Problem: die Lücke zwischen Signing und Closing
Zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und dem dinglichen Vollzug liegen regelmäßig Wochen oder Monate — bedingt durch Kartellfreigaben, Gremienbeschlüsse, Finanzierungszusagen oder investitionsrechtliche Prüfungen. In dieser Zeit wirtschaftet der Verkäufer weiter. Erträge fallen an, Verbindlichkeiten entstehen, Vorräte verändern sich, Liquidität fließt ab und zu.
Der Kaufpreis wird aber auf Basis historischer Zahlen verhandelt, typischerweise auf Grundlage eines Enterprise Value, der über die Formel Enterprise Value abzüglich Nettofinanzverbindlichkeiten zuzüglich/abzüglich Working-Capital-Abweichung in einen Equity Value überführt wird. Die Frage lautet: Auf welchen Stichtag beziehen sich diese Größen — und wer trägt die Veränderung dazwischen?
II. Closing Accounts: Abrechnung nach Vollzug
Beim Closing-Accounts-Mechanismus wird zunächst ein vorläufiger Kaufpreis gezahlt. Nach dem Vollzug wird ein Stichtagsabschluss auf den Closing-Tag erstellt; die tatsächlichen Werte für Nettofinanzverbindlichkeiten und Working Capital werden ermittelt und der Kaufpreis entsprechend angepasst.
Wirtschaftliche Zuordnung: Der Verkäufer trägt das Risiko und behält die Chance bis zum Closing. Er wirtschaftet bis zum letzten Tag auf eigene Rechnung.
Vorteile: Der Käufer zahlt für den Zustand, den er tatsächlich übernimmt. Kein Vertrauen in Zwischenzahlen erforderlich.
Nachteile: Erheblicher Aufwand nach Vollzug. Der Stichtagsabschluss wird häufig zum zweiten Verhandlungsschauplatz — mit einem Käufer, der das Unternehmen inzwischen kontrolliert und die Zahlen aufstellt. Streit über Bilanzierungswahlrechte, Rückstellungshöhen und die Abgrenzung von Working Capital gegenüber Nettofinanzverbindlichkeiten ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Deshalb gehören in den Vertrag: eine präzise Definitionshierarchie (vertragliche Definitionen vor bisheriger Bilanzierungspraxis vor allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen), eine abschließende Zuordnungsliste einzelner Positionen, kurze Einwendungsfristen sowie ein Schiedsgutachterverfahren nach § 317 BGB mit klarer Kompetenzabgrenzung.
III. Locked Box: Rückwirkung auf einen historischen Stichtag
Beim Locked-Box-Modell einigen sich die Parteien auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag — regelmäßig den letzten geprüften Jahres- oder Zwischenabschluss. Der Kaufpreis wird auf dieser Basis fest vereinbart und nach Vollzug nicht mehr angepasst.
Wirtschaftliche Zuordnung: Chance und Risiko gehen bereits mit dem Locked-Box-Stichtag wirtschaftlich auf den Käufer über, obwohl er rechtlich noch nicht Inhaber ist.
Damit dieses Modell funktioniert, muss die „Box“ verschlossen sein: Der Vertrag verbietet Wertabflüsse an den Verkäufer und ihm nahestehende Personen (Leakage) — Dividenden, Gesellschafterdarlehen, Boni, Beraterhonorare, Vermögensübertragungen unter Wert. Ausdrücklich zugelassene Abflüsse (Permitted Leakage) werden abschließend aufgezählt, etwa vereinbarte Geschäftsführervergütungen im bisherigen Rahmen.
Die Leakage-Regelung wird als Freistellung ausgestaltet: Euro für Euro, ohne De-minimis, ohne Basket, mit eigener Verjährungsfrist. Ergänzend vereinbaren die Parteien häufig einen Zinsausgleich für den Zeitraum zwischen Stichtag und Vollzug, der den Wertzuwachs abbildet, den der Käufer wirtschaftlich bereits erhält.
Vorteile: Kaufpreissicherheit für beide Seiten, kein Nachlaufaufwand, deutlich geringere Streitanfälligkeit, schnellerer Abschluss. In Bieterverfahren ist die Vergleichbarkeit der Gebote höher.
Nachteile: Der Käufer verlässt sich vollständig auf die Qualität des Stichtagsabschlusses. Eine belastbare Financial Due Diligence auf genau diesen Abschluss ist unverzichtbar. Bei volatilen Geschäftsmodellen, saisonalen Schwankungen oder Sanierungsfällen ist das Modell riskant.
IV. Auswahlkriterien für die Praxis
Für Locked Box spricht: ein geprüfter, zeitnaher Abschluss liegt vor; stabiles, planbares Geschäft; strukturierter Bieterprozess; Verkäufer ist eine Finanzbeteiligung mit Interesse an klarem Mittelzufluss; kurzer erwarteter Zeitraum bis zum Vollzug.
Für Closing Accounts spricht: schwankendes Working Capital; Carve-out aus einem Konzern, bei dem keine eigenständige Bilanz existiert; längere Freigabeverfahren; Sanierungssituation; erhebliche Unsicherheit über die Nettofinanzverbindlichkeiten.
Im deutschen Mittelstand hat sich die Locked Box in strukturierten Prozessen weitgehend durchgesetzt, während bilaterale Verhandlungen und Konzernabspaltungen häufiger mit Closing Accounts arbeiten.
V. Die Schnittstellen, die regelmäßig übersehen werden
Verhältnis zu den Garantien: Bei der Locked Box muss der Stichtagsabschluss garantiert werden — und zwar mit einer Rechtsfolge, die nicht durch Cap und Basket entwertet wird. Andernfalls hat der Käufer für einen fehlerhaften Abschluss bezahlt, ohne Rückgriff.
Verhältnis zum Earn-out: Wird ein Teil des Kaufpreises erfolgsabhängig gestellt, muss die Bemessungsgrundlage mit dem gewählten Mechanismus abgestimmt sein. Andernfalls entstehen doppelte Anrechnungen oder Lücken.
Verhältnis zur Verhaltenspflicht im Interimszeitraum: Beide Modelle verlangen Regelungen zur Fortführung des Geschäfts im ordnungsgemäßen Rahmen. Bei der Locked Box sind sie schärfer, weil der Käufer wirtschaftlich bereits betroffen ist. Kartellrechtliche Grenzen sind zu beachten: Zu weitreichende Zustimmungsvorbehalte vor Freigabe können als vorzeitiger Vollzug gewertet werden.
Steuerliche Behandlung: Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums und die Behandlung des Zinsausgleichs sollten vor Vertragsschluss steuerlich geprüft werden.
VI. Fazit
Die Wahl des Kaufpreismechanismus ist keine technische Detailfrage, sondern eine Risikoentscheidung mit unmittelbarer Preiswirkung. Die Locked Box kauft Sicherheit und Geschwindigkeit gegen das Vertrauen in einen historischen Abschluss. Closing Accounts kaufen Genauigkeit gegen Aufwand und Streitrisiko.
Wer beide Modelle sauber gegeneinander abwägt und die Schnittstellen zu Garantien, Earn-out und Interimspflichten mitdenkt, verhandelt nicht über Formulierungen, sondern über Geld.
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Founder & Managing Partner · Rechtsanwalt
Schwerpunkte: Unternehmensrecht · M&A · Venture Capital · Transatlantisch
