Mit Büros in Frankfurt und New York City sind wir die Kanzlei für Unternehmen, die in beiden Rechtssystemen zu Hause sind. Wir überbrücken die rechtlichen und kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA – pragmatisch und auf Augenhöhe.
| Bereich | Deutschland | USA |
|---|---|---|
| Gesellschaftsform | GmbH (min. 25.000 € Stammkapital) | LLC oder C-Corp (kein Mindestkapital) |
| Arbeitsrecht | Starker Kündigungsschutz (KSchG) | At-will Employment (kündbar jederzeit) |
| Datenschutz | DSGVO – strenge Anforderungen | Sektorspezifische Gesetze (CCPA etc.) |
| Vertragsrecht | BGB – dispositives Recht | Common Law – Vertragsfreiheit sehr weit |
| Markenrecht | Anmeldung beim DPMA / EUIPO | Anmeldung beim USPTO |
| M&A-Prozess | Notarielle Beurkundung erforderlich | Kein Notar, aber umfangreiche Reps & Warranties |
Wir sprechen Ihre Sprache – auf Deutsch und auf Englisch, im deutschen und im US-amerikanischen Recht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Updates zu US-amerikanischem und deutschem Recht – für Unternehmen mit internationalem Fokus.
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