Deutschland ↔ USA

US-Markteintritt rechtlich belastbar strukturieren.

Für deutsche Unternehmen, die in den USA gründen, verkaufen, investieren oder zukaufen: koordinierte Beratung zwischen Frankfurt und New York mit einem klaren Ansprechpartner.

Typische Anlässe

  • US-Tochtergesellschaft
  • Vertrieb und Commercial Contracts
  • Joint Venture oder Beteiligung
  • US-Akquisition
  • Governance und Compliance

Leistungsbild

Präzise Beratung an den entscheidenden Schnittstellen.

Markteintrittsstruktur

Zielbild, Gesellschaftsform, Governance und Schnittstellen zu Steuer- und Fachberatern werden zusammengeführt.

Verträge & Vertrieb

US-taugliche Kunden-, Partner-, Lizenz- und Lieferverträge passend zum tatsächlichen Geschäftsmodell.

Transatlantische Koordination

Ein abgestimmter Arbeitsstrom für deutsche und US-amerikanische Anforderungen, Fristen und Dokumente.

Vorgehen

Ein klarer Weg von der Frage zur Entscheidung.

  1. 01

    Geschäftsmodell erfassen

    Produkte, Kunden, Personal, Kapital und geplante Präsenz bestimmen den rechtlichen Fahrplan.

  2. 02

    Struktur entscheiden

    Gesellschaft, Verträge, Zuständigkeiten und notwendige Spezialprüfungen werden priorisiert.

  3. 03

    Markteintritt begleiten

    Umsetzung, Verhandlung und laufende Anpassung bis zum belastbaren US-Betrieb.

Häufige Fragen

Vor der ersten Weichenstellung.

Braucht jedes deutsche Unternehmen sofort eine US-Gesellschaft?

Nein. Ob eine US-Gesellschaft erforderlich oder sinnvoll ist, hängt unter anderem von Tätigkeit, Haftungsrisiko, Personal, Vertriebsmodell und steuerlicher Einordnung ab.

Kann KALER deutsche und US-Themen koordinieren?

Ja. KALER verbindet die deutsche Beratung mit dem New Yorker Standort und bindet bei Bedarf spezialisierte Steuer- oder Regulatory-Berater ein.

Gemeinsamer Rechts-News-Pool

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