01Kapitalbeitrag und Darlehen sauber trennen
Beteiligungsquote und Darlehensforderung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Wir erfassen die vereinbarte Finanzierung und prüfen, wer als Darlehensgeber auftritt und welche Beschlüsse oder Zustimmungen benötigt werden. Auszahlung, Verwendungszweck und gegebenenfalls weitere Finanzierungszusagen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Steuerliche Fragen wie Konditionen und deren Anerkennung gehören in die gesonderte steuerliche Abstimmung.
02Rückzahlung mit der Finanzierung abstimmen
Zinsen, Fälligkeit, Kündigung und Sicherheiten prägen die Stellung des Darlehensgebers. Bestehende Bankverträge oder Investorenvereinbarungen können zusätzliche Vorgaben enthalten. KALER stimmt den Darlehensvertrag mit diesen Dokumenten ab. Bei mehreren Gesellschaftern sind außerdem unterschiedliche Finanzierungsbeiträge und Erwartungen zu klären, damit Beteiligungs- und Darlehensregeln nicht widersprüchlich wirken.
03Krisenfragen früh berücksichtigen
In einer Unternehmenskrise kann die rechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen und ihrer Rückzahlung besondere Risiken aufwerfen. Rangfragen und mögliche insolvenzrechtliche Folgen sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. KALER unterstützt bei der rechtlichen Einordnung und der Abstimmung notwendiger weiterer Beratung. Eine Vertragsformulierung allein sichert eine Rückzahlung nicht unabhängig von der Unternehmenslage ab.