01Finanzierungsziel und Beteiligung trennen
Zunächst ist zu klären, welchen Betrag das Unternehmen benötigt und welche Beteiligung ein Investor dafür erhält. Stammkapital, mögliche weitere Einzahlungen und Bewertung sind unterschiedliche Bestandteile der Struktur. Wir bereiten die gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen vor und machen die Folgen für bisherige Beteiligungsquoten und Kontrollrechte nachvollziehbar.
02Bestehende Rechte berücksichtigen
Satzung und Gesellschaftervereinbarungen können Zustimmungsvorbehalte, Beteiligungsrechte oder besondere Investorenvorgaben enthalten. Diese müssen vor Festlegung des Ablaufs gesichtet werden. KALER stimmt die Kapitalmaßnahme mit neuen Beteiligungsverträgen und erforderlichen Beschlüssen ab. Bei Sacheinlagen oder der Verwendung bestehender Forderungen ist eine eigene Prüfung der gewählten Gestaltung erforderlich.
03Die Umsetzung koordinieren
Beschlussfassung, Erklärungen, Einzahlung und Registeranmeldung müssen in der passenden Reihenfolge vorbereitet werden. KALER arbeitet dafür mit dem Notariat und Ihrer Steuerberatung zusammen. Wir berücksichtigen auch die Dokumentation nach Durchführung, etwa die aktualisierten Beteiligungsverhältnisse. Notar- und Registerleistungen bleiben eigenständige Bestandteile des Verfahrens.