01Kapital am Geschäft ausrichten
Ein niedriges Stammkapital reduziert den Finanzierungsbedarf des Unternehmens nicht automatisch. Neben Gründungskosten müssen laufende Ausgaben und der Zeitraum bis zu ersten Einnahmen berücksichtigt werden. Bei der UG ist das vereinbarte Stammkapital vor Anmeldung vollständig einzuzahlen; Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Die besondere Rücklagenbildung gehört ebenfalls in die Planung. Wir besprechen, welche Fragen mit Ihrer Steuerberatung zu klären sind.
02Zusammenarbeit vor dem Start regeln
Bei mehreren Gründern genügt die Beteiligungsquote allein selten als Regel für die Zusammenarbeit. Arbeitsbeiträge, Entscheidungsrechte und der Umgang mit einem späteren Ausstieg sollten zusammenpassen. KALER prüft mit Ihnen, ob ein Musterprotokoll zum Vorhaben passt oder ein individueller Gesellschaftsvertrag benötigt wird. Dabei berücksichtigen wir auch Rechte an Produkten, Software und Marken.
03Vom Entwurf zur operativen Gesellschaft
Wir bereiten die gesellschaftsrechtlichen Dokumente vor und klären die Schnittstellen zu Notariat, Bank und Steuerberatung. Notarielle Beurkundung und Registerentscheidung sind eigenständige Schritte. Nach der Eintragung können Kundenverträge, Arbeitsverträge und eine verlässliche Beschlussorganisation hinzukommen. Soll später eine Kapitalerhöhung erfolgen, sollte die Ausgangsstruktur diese Entwicklung berücksichtigen.