01Entscheidungen handhabbar machen
Beteiligungsquoten, Stimmrechte und Geschäftsführungsbefugnisse müssen in der Praxis zusammenwirken. Wir klären, welche Geschäfte Zustimmung benötigen, wie Beschlüsse vorbereitet werden und welche Mehrheiten zum Unternehmen passen. Bei zwei gleich starken Gesellschaftern verdient die Auflösung blockierter Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit. Die Gestaltung orientiert sich an den Rollen und Interessen der Beteiligten.
02Ein- und Ausstieg vorausschauend regeln
Ein späterer Anteilsverkauf, eine Nachfolge oder das Ausscheiden eines Gründers kann die Gesellschaft erheblich verändern. Übertragungsbeschränkungen, Vorkaufsrechte und Abfindungsmechanismen sollten deshalb zusammen betrachtet werden. KALER arbeitet mit Ihnen die relevanten Szenarien durch. Bestehende Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungsbedingungen werden einbezogen, damit die Dokumente nicht in unterschiedliche Richtungen wirken.
03Änderungen geordnet umsetzen
Bei einer bestehenden Gesellschaft beginnen wir mit dem aktuellen Vertrag, Beschlüssen und ergänzenden Vereinbarungen. Daraus entsteht ein Vergleich zwischen heutiger Regelung und gewünschter Organisation. Für eine GmbH müssen Satzungsänderungen insbesondere mit den erforderlichen Beschluss- und Beurkundungsschritten umgesetzt werden. KALER stimmt die rechtliche Vorbereitung mit dem beteiligten Notariat ab.