KALER · Gründung & Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag gestalten

Der Gesellschaftsvertrag legt fest, wie Eigentümer zusammenarbeiten und Entscheidungen treffen. KALER unterstützt bei der Neugestaltung und Überarbeitung – vom Gründerteam bis zum gewachsenen Gesellschafterkreis.

Gründer und Gesellschafter, die klare Regeln für ihre Gesellschaft benötigen.

01

Entscheidungen handhabbar machen

Beteiligungsquoten, Stimmrechte und Geschäftsführungsbefugnisse müssen in der Praxis zusammenwirken. Wir klären, welche Geschäfte Zustimmung benötigen, wie Beschlüsse vorbereitet werden und welche Mehrheiten zum Unternehmen passen. Bei zwei gleich starken Gesellschaftern verdient die Auflösung blockierter Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit. Die Gestaltung orientiert sich an den Rollen und Interessen der Beteiligten.

02

Ein- und Ausstieg vorausschauend regeln

Ein späterer Anteilsverkauf, eine Nachfolge oder das Ausscheiden eines Gründers kann die Gesellschaft erheblich verändern. Übertragungsbeschränkungen, Vorkaufsrechte und Abfindungsmechanismen sollten deshalb zusammen betrachtet werden. KALER arbeitet mit Ihnen die relevanten Szenarien durch. Bestehende Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungsbedingungen werden einbezogen, damit die Dokumente nicht in unterschiedliche Richtungen wirken.

03

Änderungen geordnet umsetzen

Bei einer bestehenden Gesellschaft beginnen wir mit dem aktuellen Vertrag, Beschlüssen und ergänzenden Vereinbarungen. Daraus entsteht ein Vergleich zwischen heutiger Regelung und gewünschter Organisation. Für eine GmbH müssen Satzungsänderungen insbesondere mit den erforderlichen Beschluss- und Beurkundungsschritten umgesetzt werden. KALER stimmt die rechtliche Vorbereitung mit dem beteiligten Notariat ab.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Reicht ein Standardvertrag?

Ein Muster kann einfache Ausgangslagen abbilden. Bei unterschiedlichen Beiträgen, mehreren Gründern oder besonderen Entscheidungs- und Ausstiegsregeln muss seine Eignung sorgfältig geprüft werden.

Was unterscheidet Satzung und Gesellschaftervereinbarung?

Die Satzung bildet die gesellschaftsrechtliche Grundordnung. Zusätzliche Vereinbarungen können die Zusammenarbeit ergänzen; Inhalt, Wirksamkeit und gegebenenfalls Form müssen aufeinander abgestimmt sein.

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