01Beiträge und Erwartungen offenlegen
Geld, operative Arbeit, Kontakte und geistiges Eigentum können sehr unterschiedliche Beiträge zur Gesellschaft sein. Wir klären, welche Erwartungen verbindlich geregelt werden sollen und was passiert, wenn sich Rollen verändern. Dazu können Mitarbeit, Vertraulichkeit, Wettbewerbsfragen und der Umgang mit Arbeitsergebnissen gehören. Die Vereinbarung soll die tatsächliche Zusammenarbeit abbilden.
02Beteiligung und Ausstieg zusammendenken
Informationsrechte, Zustimmungsvorbehalte und Regeln für spätere Finanzierungsrunden beeinflussen das Verhältnis der Gesellschafter. Beim Exit kommen mögliche Mitverkaufsrechte oder Mitverkaufspflichten hinzu. KALER prüft diese Mechanismen als zusammenhängendes Regelwerk. Bei Vesting, Rückerwerbs- oder Übertragungspflichten müssen insbesondere die passende Umsetzung und mögliche notarielle Formerfordernisse geklärt werden.
03Widersprüche zwischen Dokumenten vermeiden
Eine Nebenvereinbarung löst nicht jede Frage, die eigentlich in der Satzung geregelt werden muss. Wir vergleichen die geplanten Regelungen mit dem Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerverträgen und bestehenden Investorendokumenten. Anschließend werden Zuständigkeiten, Unterzeichnung und erforderliche weitere Schritte geordnet. Bei steuerlichen Auswirkungen binden Sie Ihre Steuerberatung in die Entscheidung ein.