KALER · Gründung & Gesellschaft

GmbH auflösen und liquidieren

Die Beendigung einer GmbH ist ein eigener gesellschaftsrechtlicher Prozess. KALER unterstützt bei der Planung einer geordneten Liquidation und bei der Abgrenzung zu einer insolvenzrechtlich zu prüfenden Unternehmenskrise.

Gesellschafter und Geschäftsführungen, die eine GmbH geordnet beenden möchten.

01

Ausgangslage vor der Auflösung prüfen

Vermögenslage, laufende Verpflichtungen und der Grund für die Beendigung bestimmen die nächsten Schritte. Bestehen Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist eine sofortige gesonderte Prüfung erforderlich. Eine freiwillige Liquidation ersetzt kein gebotenes Insolvenzverfahren. Bei einer wirtschaftlich geordneten Beendigung sichten wir Satzung, Beteiligungen und den vorgesehenen Auflösungsbeschluss.

02

Abwicklung rechtlich organisieren

Auflösung, Bestellung beziehungsweise Tätigkeit der Liquidatoren und Registeranmeldungen sind aufeinander abzustimmen. Daneben müssen Forderungen, Verträge, Beschäftigung und verbleibendes Vermögen geordnet bearbeitet werden. KALER unterstützt bei den vereinbarten rechtlichen Aufgaben und klärt die Schnittstellen zu Notariat und Steuerberatung. Eine sofortige Löschung allein auf Wunsch der Gesellschafter lässt sich nicht zusagen.

03

Gläubiger und Abschluss berücksichtigen

Bekanntmachung, Gläubigerschutz und Voraussetzungen einer Vermögensverteilung gehören zum Ablauf. Auch Unterlagen, offene Verfahren und spätere Ansprüche sind einzuordnen. Wir begleiten die rechtliche Vorbereitung bis zu den vereinbarten Abschlussarbeiten. Die konkrete Dauer hängt von Verpflichtungen und gesetzlich notwendigen Schritten ab; eine Werbeaussage wie schnelle Löschung bildet diesen Prozess nicht zuverlässig ab.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Ist Liquidation dasselbe wie Insolvenz?

Nein. Die Verfahren verfolgen unterschiedliche rechtliche Abläufe. Bei Krisenanzeichen müssen insolvenzrechtliche Pflichten unabhängig vom Wunsch nach einer freiwilligen Beendigung geprüft werden.

Kann verbleibendes Vermögen sofort ausgeschüttet werden?

Gläubigerschutz und gesetzliche Voraussetzungen der Vermögensverteilung müssen eingehalten werden. Der konkrete Stand der Abwicklung ist vor einer Auszahlung zu prüfen.

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