01Ausgangslage und Übertragungsziel erfassen
Nicht jede Beteiligung kann ohne weitere Abstimmung übertragen werden. Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und frühere Finanzierungsdokumente können Zustimmungserfordernisse oder Rechte anderer Gesellschafter vorsehen. Wir sichten diese Unterlagen und klären, ob sämtliche oder nur einzelne Anteile wechseln sollen. Bei einer Schenkung oder Nachfolge gehört die steuerliche Planung früh in die gemeinsame Vorbereitung.
02Vertrag und künftige Zusammenarbeit gestalten
Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Garantien und der Umgang mit bekannten Risiken bestimmen den Übertragungsvertrag. Daneben stellt sich die Frage, welche Rechte der Erwerber künftig erhält und welche Pflichten der Veräußerer behalten soll. KALER stimmt diese Punkte mit den bestehenden Gesellschaftsdokumenten ab. Offene Vergütungen, Gesellschafterdarlehen oder Geschäftsführerverhältnisse können eigene Vereinbarungen benötigen.
03Beurkundung und Vollzug koordinieren
Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt notariellen Formerfordernissen. Auch Vereinbarungen über eine spätere Übertragung sind gesondert zu prüfen. KALER bereitet den rechtlichen Ablauf mit Ihnen und dem Notariat vor. Bedingungen, Zahlungsnachweise und die weitere Dokumentation werden abgestimmt. Eine Änderung der Beteiligung ersetzt nicht automatisch die erforderlichen Änderungen in der Geschäftsführung oder bei Vollmachten.