01Aufgabe und Entscheidungsrahmen festlegen
Der Vertrag sollte die Erwartungen an die Geschäftsführung konkret abbilden. Verantwortungsbereiche, Berichtspflichten, Zustimmungsvorbehalte und die Zusammenarbeit mit weiteren Geschäftsführern gehören zusammen. KALER gleicht den Dienstvertrag mit der gesellschaftsrechtlichen Organisation ab. Dabei wird auch geklärt, welche Regelungen in eine Geschäftsordnung oder einen gesonderten Beschluss gehören.
02Vergütung und Risiken nachvollziehbar regeln
Festvergütung, variable Bestandteile und Nebenleistungen brauchen verständliche Voraussetzungen. Ziele, Berechnung und Fälligkeit sollten auch bei einem späteren Ausscheiden handhabbar bleiben. Wir prüfen außerdem die vertraglichen Schnittstellen zu Haftung, Versicherung, Vertraulichkeit und möglichen Wettbewerbsregelungen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Statusfragen können gesonderte fachliche Prüfung benötigen.
03Veränderung und Trennung mitdenken
Abberufung als Organ und Beendigung des Dienstvertrags sind unterschiedliche Vorgänge. Laufzeit, Kündigungsregelungen und Folgen für Vergütung, Unterlagen oder Beteiligungen müssen darauf abgestimmt werden. KALER unterstützt auch bei Vertragsänderungen und der Vorbereitung einer einvernehmlichen Trennung. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, die Gesellschafterstellung und die Umstände des Einzelfalls.