Frankfurt ist Finanz- und Holdingstandort. Beteiligungs- und Konzernstrukturen, Private-Equity-Beteiligungen und Finanzierungsrunden von FinTechs und anderen Wachstumsunternehmen bestimmen hier den gesellschaftsrechtlichen Alltag. Die Fragen kommen selten allein: Eine Holding-Gründung hängt an der steuerlichen Einordnung nach § 8b KStG, ein Beteiligungsvertrag an der Finanzierungslogik der Investoren, eine Umstrukturierung an aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Unser Frankfurter Standort verbindet deshalb Gesellschaftsrecht mit M&A, Bankenrecht und – über die Achse nach New York – mit transatlantischen Strukturen.
Typische Mandate am Standort sind die Strukturierung von Holdings in Abstimmung mit den Steuerberatern des Mandanten, Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen bei Finanzierungsrunden (Vesting, Liquidationspräferenz, Mitverkaufsrechte und -pflichten), Geschäftsführer-Anstellungsverträge samt D&O-Absicherung, Kapitalerhöhungen und Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz sowie die Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und Beschlussmängelverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
Wir arbeiten vom FOUR Tower 1 aus, 45. Etage, fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof. Besprechungen finden dort statt, per Video oder in Ihrem Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet – von Offenbach und Bad Homburg über Eschborn bis Wiesbaden und Darmstadt.