Gesellschafts- & Unternehmensrecht · Frankfurt am Main

Gesellschaftsrecht in Frankfurt: Anwälte für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer.

Im FOUR Tower 1 im Frankfurter Bankenviertel beraten wir im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – von der GmbH- und Holding-Gründung über Gesellschaftervereinbarungen, Beteiligungsverträge und Kapitalmaßnahmen bis zum Gesellschafterstreit. Strukturierung, Vertrag und Streit aus einer Hand, abgestimmt mit M&A, Bankenrecht und unserem New Yorker Büro.

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Typische Anlässe in Frankfurt

  • GmbH-, UG- oder Holding-Gründung
  • Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung
  • Finanzierungsrunde und Beteiligungsvertrag
  • Geschäftsführer-Anstellung, Haftung, Abberufung
  • Gesellschafterstreit und Beschlussanfechtung
  • Umwandlung, Kapitalerhöhung, Unternehmensverkauf

Was gesellschaftsrechtliche Mandate in Frankfurt prägt

Frankfurt ist Finanz- und Holdingstandort. Beteiligungs- und Konzernstrukturen, Private-Equity-Beteiligungen und Finanzierungsrunden von FinTechs und anderen Wachstumsunternehmen bestimmen hier den gesellschaftsrechtlichen Alltag. Die Fragen kommen selten allein: Eine Holding-Gründung hängt an der steuerlichen Einordnung nach § 8b KStG, ein Beteiligungsvertrag an der Finanzierungslogik der Investoren, eine Umstrukturierung an aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Unser Frankfurter Standort verbindet deshalb Gesellschaftsrecht mit M&A, Bankenrecht und – über die Achse nach New York – mit transatlantischen Strukturen.

Typische Mandate am Standort sind die Strukturierung von Holdings in Abstimmung mit den Steuerberatern des Mandanten, Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen bei Finanzierungsrunden (Vesting, Liquidationspräferenz, Mitverkaufsrechte und -pflichten), Geschäftsführer-Anstellungsverträge samt D&O-Absicherung, Kapitalerhöhungen und Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz sowie die Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und Beschlussmängelverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Wir arbeiten vom FOUR Tower 1 aus, 45. Etage, fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof. Besprechungen finden dort statt, per Video oder in Ihrem Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet – von Offenbach und Bad Homburg über Eschborn bis Wiesbaden und Darmstadt.

Gesellschafts- und Unternehmensrecht in Frankfurt – von der Gründung bis zum Streit.

GmbH-, UG- und Holding-Gründung

Rechtsformwahl, Stammkapital, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Handelsregisteranmeldung – bei Holdings mit Blick auf § 8b KStG und die Sperrfristen des Umwandlungssteuergesetzes, abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung.

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Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung

Stimmrechte, Gewinnverwendung, Vinkulierung, Einziehung, Abfindung, Wettbewerbsverbote und Nachfolgeklauseln – die Regeln, die später über Handlungsfähigkeit und Streitvermeidung entscheiden.

Beteiligungs- und Investorenverträge

Term Sheet, Beteiligungsvertrag und Gesellschaftervereinbarung bei Finanzierungsrunden: Vesting, Liquidationspräferenz, Verwässerungsschutz, Drag-along und Tag-along – auf Gründer- wie auf Investorenseite.

Geschäftsführung: Anstellung, Haftung, Abberufung

Anstellungsverträge, Vergütung, Entlastung, D&O-Deckung und die Haftung nach § 43 GmbHG – sowie die saubere Trennung von Organstellung und Anstellungsverhältnis bei Abberufung und Kündigung.

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Gesellschafterstreit und Beschlussmängel

Beschlussanfechtung, Auskunftsrechte nach § 51a GmbHG, Ausschluss und Einziehung, Abfindungsstreit, Deadlock – außergerichtlich, im einstweiligen Rechtsschutz und vor der Kammer für Handelssachen.

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Umwandlung, Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverkauf

Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Kapitalerhöhung und -herabsetzung sowie die gesellschaftsrechtliche Seite von Share Deal und Asset Deal – bis zum Vollzug im Handelsregister.

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KALER Rechtsanwälte Frankfurt

  • FOUR – Tower 1, 45. Etage
    Große Gallusstraße 14
    60315 Frankfurt am Main
  • +49 69 8088 4768
  • Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Der FOUR Tower 1 liegt zwischen Hauptbahnhof und Alter Oper, fußläufig zur Goethestraße. Tiefgarage 60 € / Tag (Einfahrt MainTor); ÖPNV: U4/U5 Willy-Brandt-Platz oder S-Bahn Taunusanlage (je 4 Min). Lobby-Einlass mit Personalausweis, Aufzug Hochhaus 1 in die 45. Etage.

Erstgespräch, Einschätzung, klarer Fahrplan.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Online, telefonisch oder vor Ort. Sie schildern die Situation, wir stellen die Fragen, die für die rechtliche Einordnung zählen.

  2. 02

    Einschätzung erhalten

    Rechtslage nach Gesellschaftsvertrag und Gesetz, Handlungsoptionen, Fristen, realistische Erwartung – und ein transparentes Honorarangebot.

  3. 03

    Umsetzen

    Vertrag, Beschluss, Verhandlung oder Verfahren – mit einem festen Ansprechpartner und Einblick in den Stand über das Mandantenportal.

Gesellschaftsrecht in Frankfurt – was Mandanten zuerst wissen wollen.

Welche gesellschaftsrechtlichen Mandate betreut KALER in Frankfurt?

Am Frankfurter Hauptsitz betreuen wir die gesamte Breite des Gesellschaftsrechts: GmbH-, UG- und Holding-Gründungen, Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen, Beteiligungsverträge bei Finanzierungsrunden, Geschäftsführer-Anstellung und -Haftung, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen sowie Gesellschafterstreitigkeiten einschließlich Beschlussmängelverfahren. Schwerpunkte sind Beteiligungs- und Holdingstrukturen sowie Mandate mit Bezug zum Finanzsektor.

Wie schnell bekomme ich in Frankfurt einen Termin bei einem Anwalt für Gesellschaftsrecht?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen möglich – persönlich vor Ort, per Video oder telefonisch. Termine lassen sich online unter kaler-law.com/termin wählen. Bei eilbedürftigen Fragen – etwa einer anstehenden Gesellschafterversammlung oder einer Beschlussanfechtungsfrist – melden Sie sich telefonisch unter +49 69 8088 4768.

Was kostet die gesellschaftsrechtliche Beratung bei KALER in Frankfurt?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Danach vereinbaren wir das Honorar vor Beginn transparent – je nach Aufgabe als Stundensatz oder als Pauschale nach § 3a RVG. Für Unternehmen mit laufendem Beratungsbedarf gibt es die externe Rechtsabteilung ab 750 € im Monat, in der gesellschaftsrechtliche Fragen zum Alltag gehören.

Berät KALER Frankfurt auch Gesellschafter und Unternehmen außerhalb der Stadt?

Ja. Vom Frankfurter Standort aus betreuen wir Mandanten im gesamten Rhein-Main-Gebiet – Offenbach, Bad Homburg, Eschborn, Wiesbaden, Darmstadt – und bundesweit. Besprechungen sind vor Ort im FOUR Tower, per Video oder in Ihrem Unternehmen möglich; für Mandate in Baden-Württemberg und Norddeutschland stehen zusätzlich unsere Büros in Stuttgart, Heilbronn und Hamburg zur Verfügung.

Lässt sich ein Gesellschafterstreit in Frankfurt ohne Gerichtsverfahren lösen?

Häufig ja. Die meisten Konflikte lassen sich über eine klare Verhandlungsposition, eine Mediation oder eine geordnete Trennung – Anteilsübertragung, Einziehung gegen Abfindung, Aufteilung des Unternehmens – beilegen. Entscheidend ist, früh die Rechtslage nach Gesellschaftsvertrag und GmbH-Gesetz zu klären und Fristen für Beschlussanfechtungen zu sichern. Bleibt eine Einigung aus, vertreten wir Sie vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

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