Gesellschafts- & Unternehmensrecht · Hamburg

Gesellschaftsrecht in Hamburg: Anwälte für Handels-, Logistik- und Medienunternehmen.

An den Hohen Bleichen beraten wir Hamburger Unternehmen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – Gesellschaftsgründung und -struktur, Joint Ventures mit internationalen Partnern, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerhaftung und Gesellschafterstreit. Für Unternehmen, deren Gesellschafterkreis über Grenzen reicht.

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Typische Anlässe in Hamburg

  • GmbH-, KG- oder Holding-Gründung
  • Joint Venture mit deutschem oder ausländischem Partner
  • Gesellschaftervereinbarung und Beteiligung
  • Geschäftsführung: Anstellung, Haftung, Abberufung
  • Gesellschafterstreit und Beschlussanfechtung
  • Umstrukturierung, Verkauf oder Zukauf

Was gesellschaftsrechtliche Mandate in Hamburg prägt

Hamburg ist Handelsstadt. Außenhandel, Logistik und Schifffahrt, dazu Verlage, Medien und eine wachsende Zahl von E-Commerce- und Gaming-Unternehmen prägen die Wirtschaft – und damit das Gesellschaftsrecht. Gesellschafterkreise reichen hier häufig über Landesgrenzen, Beteiligungen an Handels- und Logistikgesellschaften werden mit Partnern aus Europa, den USA und Asien gehalten, und Joint Ventures verbinden Unternehmen mit sehr unterschiedlichen Rechts- und Führungskulturen.

Typische Mandate am Standort sind die Gründung und Strukturierung von Handelsgesellschaften, Joint-Venture- und Gesellschaftervereinbarungen mit internationalen Partnern (Stimmrechte, Deadlock-Lösungen, Exit-Mechanismen), Beteiligungs- und Managementverträge, die Geschäftsführerhaftung in Konzernstrukturen sowie Gesellschafterstreitigkeiten – außergerichtlich und vor dem Landgericht Hamburg. Bei Cross-Border-Strukturen mit den USA arbeitet Hamburg direkt mit unserem New Yorker Büro zusammen.

Unser Büro liegt an den Hohen Bleichen 8 in der Neustadt, wenige Gehminuten vom Gänsemarkt und dem Jungfernstieg. Besprechungen finden dort, per Video oder in Ihrem Unternehmen in der Metropolregion Hamburg statt – von Altona und Harburg bis Norderstedt und Pinneberg.

Gesellschafts- und Unternehmensrecht in Hamburg – von der Gründung bis zum Streit.

Gesellschaftsgründung und Struktur

GmbH, GmbH & Co. KG und Holding: Rechtsformwahl, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, Handelsregister – für Handels-, Logistik- und Medienunternehmen ebenso wie für Gründungen aus dem Digitalbereich.

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Joint Ventures und internationale Gesellschafterkreise

Joint-Venture-Verträge und Gesellschaftervereinbarungen mit deutschen und ausländischen Partnern: Stimmrechte, Zustimmungskataloge, Deadlock-Lösungen, Exit-Regeln, Rechtswahl und Streitbeilegung – zweisprachig, mit klarer Verantwortungsverteilung.

Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungen

Beteiligungsverträge für Wachstumsunternehmen, Managementbeteiligungen, Vinkulierung, Mitverkaufsrechte und -pflichten, Abfindungsregeln – die Vereinbarungen, die spätere Konflikte vermeiden.

Geschäftsführung: Anstellung, Haftung, Abberufung

Anstellungsverträge, Ressortverteilung, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichten in der Krise, D&O-Deckung – und die geordnete Trennung von Amt und Vertrag bei Abberufung und Kündigung.

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Gesellschafterstreit und Beschlussmängel

Beschlussanfechtung, Auskunftsrechte, Ausschluss und Einziehung, Abfindungsstreit – außergerichtlich, im einstweiligen Rechtsschutz und vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg.

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Umstrukturierung, Verkauf und Zukauf

Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Kapitalmaßnahmen und die gesellschaftsrechtliche Seite von Unternehmenskauf und -verkauf – von der Struktur bis zum Vollzug.

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KALER Rechtsanwälte Hamburg

Hohe Bleichen 8 liegt im Hamburger Bankenviertel, fußläufig zum Jungfernstieg und zur Binnenalster. U-Bahn-Stationen Gänsemarkt (3 Min) und Stadthausbrücke (5 Min). Empfang im 4. OG, Aufzug rechts.

Erstgespräch, Einschätzung, klarer Fahrplan.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Online, telefonisch oder vor Ort. Sie schildern die Situation, wir stellen die Fragen, die für die rechtliche Einordnung zählen.

  2. 02

    Einschätzung erhalten

    Rechtslage nach Gesellschaftsvertrag und Gesetz, Handlungsoptionen, Fristen, realistische Erwartung – und ein transparentes Honorarangebot.

  3. 03

    Umsetzen

    Vertrag, Beschluss, Verhandlung oder Verfahren – mit einem festen Ansprechpartner und Einblick in den Stand über das Mandantenportal.

Gesellschaftsrecht in Hamburg – was Mandanten zuerst wissen wollen.

Welche gesellschaftsrechtlichen Mandate betreut KALER in Hamburg?

Der Hamburger Standort betreut Gesellschaftsgründungen und -strukturen, Joint Ventures und Gesellschaftervereinbarungen mit internationalen Partnern, Beteiligungs- und Managementverträge, Geschäftsführer-Anstellung und -Haftung sowie Gesellschafterstreitigkeiten. Schwerpunkt sind Unternehmen aus Handel, Logistik, Schifffahrt, Medien und dem Digitalbereich – häufig mit Gesellschaftern im Ausland.

Wie schnell bekomme ich in Hamburg einen Termin bei einem Anwalt für Gesellschaftsrecht?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen möglich – persönlich vor Ort, per Video oder telefonisch. Termine lassen sich online unter kaler-law.com/termin wählen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 69 8088 4768.

Was kostet die gesellschaftsrechtliche Beratung bei KALER in Hamburg?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Danach vereinbaren wir das Honorar vor Beginn transparent – je nach Aufgabe als Stundensatz oder als Pauschale nach § 3a RVG. Für Unternehmen mit laufendem Beratungsbedarf gibt es die externe Rechtsabteilung ab 750 € im Monat, in der gesellschaftsrechtliche Fragen zum Alltag gehören.

Berät KALER Hamburg auch bei Joint Ventures mit ausländischen Partnern?

Ja. Joint-Venture- und Gesellschaftervereinbarungen mit Partnern aus Europa, den USA und Asien gehören zu den Kernmandaten des Hamburger Standorts. Wir gestalten Stimmrechte, Zustimmungskataloge, Deadlock-Lösungen und Exit-Mechanismen, klären Rechtswahl und Streitbeilegung und arbeiten die Dokumente zweisprachig aus. Bei US-Bezug ist unser New Yorker Büro eingebunden.

Vertritt KALER in Hamburg auch vor Gericht?

Ja. Wir vertreten Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften in Beschlussmängel- und Gesellschafterstreitverfahren vor dem Landgericht Hamburg – auch im einstweiligen Rechtsschutz, etwa gegen die Eintragung angefochtener Beschlüsse. Ziel bleibt in jeder Phase, eine tragfähige Lösung zu finden, die das Unternehmen aus dem Konflikt heraushält.

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