Gesellschaftsvertrag für Familienunternehmen
Vinkulierung, Einziehung, Abfindungsregeln, Stimmbindung, Wettbewerbsverbote und Nachfolgeklauseln – so gestaltet, dass das Unternehmen bei Ausscheiden, Erbfall oder Streit handlungsfähig bleibt.
Gesellschafts- & Unternehmensrecht · Stuttgart
An der Königstraße beraten wir den baden-württembergischen Mittelstand im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – Gesellschaftsverträge für Familienunternehmen, GmbH & Co. KG- und Holding-Strukturen, Beirat und Governance, Unternehmensnachfolge und Gesellschafterstreit. Für Unternehmen, die über Generationen gedacht werden.
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Typische Anlässe in Stuttgart
Die Region Stuttgart ist Heimat inhabergeführter Industrieunternehmen – Automobilzulieferer, Maschinen- und Anlagenbauer, Greentech-Mittelständler. Gesellschaftsrecht heißt hier meistens Familienunternehmensrecht: GmbH & Co. KG-Strukturen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, Gesellschafterkreise über mehrere Familienstämme, Nachfolgefragen, die Eigentum, Führung und Kontrolle zugleich betreffen. Die Gesellschaftsverträge dieser Unternehmen entscheiden im Ernstfall über Handlungsfähigkeit – und sind oft älter als die aktuelle Gesellschaftergeneration.
Typische Mandate am Standort sind die Modernisierung von Gesellschaftsverträgen (Vinkulierung, Einziehung, Abfindung, Nachfolgeklauseln), die Einrichtung von Beiräten und Familienverfassungen, Poolvereinbarungen zur Bündelung von Stimmrechten, Holding- und Nachfolgestrukturen in Abstimmung mit der Steuerberatung sowie Joint Ventures mit Herstellern und Zulieferern. Kommt es zum Konflikt im Gesellschafterkreis, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor dem Landgericht Stuttgart.
Unser Büro liegt an der Königstraße 27 gegenüber dem Schlossplatz, fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof. Wir kommen ebenso gern in Ihr Unternehmen – nach Böblingen, Sindelfingen, Esslingen, Ludwigsburg oder Waiblingen – und arbeiten für Mandate in Heilbronn-Franken eng mit unserem Standort Heilbronn zusammen.
Vinkulierung, Einziehung, Abfindungsregeln, Stimmbindung, Wettbewerbsverbote und Nachfolgeklauseln – so gestaltet, dass das Unternehmen bei Ausscheiden, Erbfall oder Streit handlungsfähig bleibt.
Übergabe an die nächste Generation, Management-Buy-out oder Beteiligung eines Investors: Übertragungsverträge, Poolvereinbarungen und Governance, abgestimmt auf Gesellschaftsvertrag, Familiensituation und Steuerplanung.
Mehr erfahrenZusammensetzung, Kompetenzen und Haftung eines Beirats, Zustimmungskataloge für die Geschäftsführung, Informationsrechte der Gesellschafter – Kontrolle und Beratung in einem belastbaren Rahmen.
Neugründung, Umstrukturierung gewachsener Gruppen, Formwechsel und Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz – mit Blick auf Sperrfristen, Haftungsabschirmung und die Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG.
Mehr erfahrenAnstellungsverträge, Geschäftsordnung, Ressortverteilung, Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen, D&O-Deckung und die Haftung nach § 43 GmbHG – auch für Fremdgeschäftsführer in Familienunternehmen.
Mehr erfahrenBeschlussanfechtung, Auskunftsrechte, Ausschluss und Einziehung, Abfindungsbewertung, Deadlock zwischen Familienstämmen – mit dem Ziel, das Unternehmen aus dem Konflikt herauszuhalten.
Mehr erfahrenKönigstraße 27 liegt direkt an der zentralen Einkaufsmeile Stuttgarts, gegenüber dem Schlossplatz. Hauptbahnhof Stuttgart 5 Gehminuten, Stadtbahnhaltestelle Schlossplatz 1 Min. Parken in der Tiefgarage Königstraße. Empfang im 3. OG.
Online, telefonisch oder vor Ort. Sie schildern die Situation, wir stellen die Fragen, die für die rechtliche Einordnung zählen.
Rechtslage nach Gesellschaftsvertrag und Gesetz, Handlungsoptionen, Fristen, realistische Erwartung – und ein transparentes Honorarangebot.
Vertrag, Beschluss, Verhandlung oder Verfahren – mit einem festen Ansprechpartner und Einblick in den Stand über das Mandantenportal.
Der Stuttgarter Standort ist auf das Gesellschaftsrecht des Familienunternehmens ausgerichtet: Gestaltung und Modernisierung von Gesellschaftsverträgen, GmbH & Co. KG- und Holding-Strukturen, Beirat und Familienverfassung, Poolvereinbarungen, Unternehmensnachfolge sowie Gesellschafterstreitigkeiten zwischen Familienstämmen. Daneben begleiten wir Joint Ventures und Beteiligungen von Industrieunternehmen der Region.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen möglich – persönlich vor Ort, per Video oder telefonisch. Termine lassen sich online unter kaler-law.com/termin wählen. Den Stuttgarter Standort erreichen Sie telefonisch unter +49 711 49050 307.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Danach vereinbaren wir das Honorar vor Beginn transparent – je nach Aufgabe als Stundensatz oder als Pauschale nach § 3a RVG. Für Unternehmen mit laufendem Beratungsbedarf gibt es die externe Rechtsabteilung ab 750 € im Monat, in der gesellschaftsrechtliche Fragen zum Alltag gehören.
Spätestens vor einem Generationswechsel, bei Eintritt neuer Gesellschafter, vor einer Umstrukturierung oder wenn der Vertrag älter ist als die aktuelle Gesellschaftergeneration. Häufige Schwachstellen sind fehlende oder unklare Regeln zu Vinkulierung, Einziehung, Abfindungshöhe, Nachfolge im Todesfall und Stimmbindung. Auch das Modernisierungsgesetz für Personengesellschaften (MoPeG) ist für viele KG-Verträge ein Anlass zur Überprüfung.
Ja. Wir beraten Mandanten in der gesamten Region Stuttgart – Böblingen, Sindelfingen, Esslingen, Ludwigsburg, Waiblingen – und kommen für Besprechungen in Ihr Unternehmen. Für Heilbronn-Franken arbeiten die Standorte Stuttgart und Heilbronn zusammen, ohne dass ein zweites Mandatsverhältnis entsteht.
Mandate werden standortübergreifend bearbeitet. Ein Unternehmen aus Stuttgart mit einer Frage, die an einem anderen Standort besser aufgehoben ist, wird von dort mitbetreut – ohne zweites Mandatsverhältnis.
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