01Zeichen und Schutzumfang bestimmen
Nicht jede Bezeichnung ist als Marke geeignet. Wir klären, welches Zeichen geschützt werden soll und für welche Waren und Dienstleistungen es eingesetzt wird. Der Unternehmensname, eine Domain und eine eingetragene Marke haben unterschiedliche Funktionen. Auch geplante Produkte und Absatzmärkte sollten vor der Anmeldung bekannt sein, damit die Entscheidung nicht nur den heutigen Stand abbildet.
02Ältere Rechte gesondert prüfen
Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass entgegenstehende Rechte Dritter ausgeschlossen sind. Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren insbesondere absolute Schutzhindernisse, nicht sämtliche älteren Rechte. Deshalb besprechen wir Rechercheumfang und rechtliche Bewertung vor dem Antrag. Für Marken mit Wirkung in Deutschland können neben nationalen Registern auch Unions- und internationale Marken relevant sein.
03Anmeldung und weitere Nutzung koordinieren
KALER unterstützt bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung des vereinbarten Anmeldeverfahrens. Schutzgebiet, Klassen und Anmelder müssen zur Unternehmensstruktur passen. Nach der Anmeldung können die Nutzung durch Tochtergesellschaften, Lizenzverträge und die Beobachtung neuer Zeichen wichtig werden. Gebühren und eventuelle weitere Verfahren werden vom eigentlichen Beratungsumfang unterschieden.