KALER · Marken & Digitalisierung

Lizenz- und Softwareverträge

Bei Software, Marken und anderen Schutzrechten entscheidet der Vertrag, wer was nutzen darf. KALER begleitet Lizenzgeber und Lizenznehmer bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung ihrer Vereinbarungen.

Softwareunternehmen, Rechteinhaber und Unternehmen, die digitale Produkte oder Markenrechte einsetzen.

01

Nutzungsrechte am Produkt ausrichten

Exklusivität, Gebiet, Nutzerkreis und erlaubte Nutzungsarten müssen zur beabsichtigten Zusammenarbeit passen. Bei Software kommen Bereitstellung, Schnittstellen und mögliche Bearbeitungsrechte hinzu. KALER klärt die vertragliche Ausgangslage und die Rechtekette. Fremdbestandteile oder Open-Source-Komponenten können zusätzliche Fragen aufwerfen und sollten vor der Zusage umfassender Rechte bekannt sein.

02

Leistung und Vergütung zusammenführen

Ein Lizenzvertrag kann mit Entwicklung, Einführung, Wartung oder Hosting verbunden sein. Diese Leistungen sollten deutlich beschrieben und voneinander abgegrenzt werden. Wir stimmen Vergütung, Aktualisierung und Verantwortlichkeiten mit dem tatsächlichen Angebotsmodell ab. Bei geschäftskritischer Software verdienen Verfügbarkeit, Support und der Umgang mit Störungen besondere Aufmerksamkeit.

03

Veränderung und Vertragsende planen

Wachsende Nutzerzahlen, neue Konzernunternehmen oder ein Anbieterwechsel können den Nutzungsbedarf verändern. KALER unterstützt bei Anpassungsmechanismen, Laufzeit und Beendigung. Für Datenexport, Übergangsunterstützung und die weitere Nutzung vorhandener Ergebnisse braucht es verständliche Regeln. Bei internationaler Nutzung sind die betroffenen Rechtsordnungen und der vereinbarte Beratungsumfang vorab zu klären.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Ist eine Softwarelizenz dasselbe wie ein SaaS-Vertrag?

Die Modelle können unterschiedliche Leistungen und Pflichten enthalten. Entscheidend ist, ob Software überlassen, laufend bereitgestellt, entwickelt oder mit weiteren Diensten kombiniert wird.

Sollte auch der Ausstieg geregelt werden?

Ja. Gerade bei betrieblich wichtiger Software sind Daten, Übergang und weitere Nutzung von Ergebnissen frühzeitig zu klären, damit ein Vertragsende organisatorisch vorbereitet werden kann.

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Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und nennen Sie bekannte Fristen. Wir prüfen die Anfrage, mögliche Interessenkonflikte und den passenden Beratungsumfang.

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