01Leistung und Erwartung präzisieren
Eine technische Demonstration beschreibt noch nicht den vertraglich geschuldeten Betrieb. Einsatzzweck, Qualitätsmaßstab, menschliche Kontrolle und Grenzen der Anwendung sollten konkret besprochen werden. KALER prüft die Leistungsbeschreibung und die Verbindung zu Angebot, Projektplan und Anbieterbedingungen. Änderungen am Modell oder an Funktionen können eigene vertragliche Mechanismen benötigen.
02Daten und Ergebnisse zuordnen
Eingabedaten, Trainingsnutzung, Ausgaben und Rechte an Weiterentwicklungen sind unterschiedliche Themen. Wir klären, welche Nutzung gewollt ist und welche Zusagen die beteiligten Unternehmen tatsächlich geben können. Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen werden mitgedacht. Abhängigkeiten von Drittanbietern und deren Bedingungen sollten vor der Weitergabe umfassender Rechte sichtbar werden.
03Haftung und Wechsel handhabbar gestalten
Fehlerhafte Ergebnisse, Ausfälle und geänderte Anbieterbedingungen können unmittelbare Folgen für den Betrieb haben. KALER unterstützt bei Haftungsregelungen, Mitwirkungspflichten und dem Umgang mit Störungen. Für ein Vertragsende werden Datenexport, Übergang und die weitere Nutzung von Arbeitsergebnissen betrachtet. Das Ziel ist ein Vertrag, der auch bei Veränderungen im Produkt funktioniert.