KALER · Marken & Digitalisierung

SaaS-Verträge gestalten

Bei Software as a Service steht die laufende Bereitstellung einer Anwendung im Mittelpunkt. KALER begleitet Anbieter und Unternehmenskunden bei Vertragsgestaltung und Prüfung – mit Blick auf Betrieb, Änderungen und das Ende der Nutzung.

SaaS-Anbieter, Softwareunternehmen und Unternehmen vor Einkauf einer Cloud-Anwendung.

01

Leistung und Nutzungsmodell beschreiben

Nutzerzahl, Funktionsumfang, Schnittstellen und zulässiger Einsatz sollten mit Angebot und Produktbeschreibung übereinstimmen. Anders als bei einer einmaligen Softwareüberlassung geht es auch um den laufenden Dienst. KALER grenzt Bereitstellung, Einführung und Zusatzleistungen voneinander ab. Welche Nutzung durch verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister erlaubt ist, sollte früh geklärt werden.

02

Betrieb und Daten zusammen betrachten

Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Support und der Umgang mit Störungen brauchen handhabbare Regeln. Wir stimmen diese Punkte mit Haftung und Mitwirkungspflichten ab. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist die datenschutzrechtliche Rollenverteilung eigenständig zu prüfen. Unterauftragnehmer, Datenstandorte und technische Schutzmaßnahmen gehören deshalb in die Abstimmung zwischen Einkauf, IT und Legal.

03

Änderung und Ausstieg vorbereiten

Preisanpassungen, Funktionsänderungen und zusätzliche Nutzer können den Vertrag im Betrieb verändern. Für ein Vertragsende sind Datenexport, Übergangszeiträume und Unterstützung beim Wechsel relevant. KALER unterstützt bei einer zum Produkt passenden Regelung und der Einordnung fremder Anbieterbedingungen. Technische Möglichkeiten zur Migration müssen vom verantwortlichen Anbieter beziehungsweise der IT bestätigt werden.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Sind SaaS-Vertrag und Softwarelizenz austauschbar?

Die Vertragsmodelle können unterschiedliche Leistungen enthalten. Laufende Bereitstellung und Betrieb benötigen Regelungen, die bei einer reinen Lizenzüberlassung so nicht genügen.

Genügt ein Auftragsverarbeitungsvertrag für den Einkauf?

Ein AVV regelt bestimmte Datenschutzpflichten. Leistungsumfang, Vergütung, Verfügbarkeit und Vertragsende sind daneben im Hauptvertrag abzustimmen.

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