KALER · Marken & Digitalisierung

Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen

Ein AVV muss zur tatsächlichen Datenverarbeitung passen. KALER unterstützt Unternehmen und Dienstleister bei der rechtlichen Einordnung ihrer Rollen und bei der Gestaltung oder Prüfung einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Unternehmen und Dienstleister beim Einsatz von Cloud, IT, Software oder anderen datenbezogenen Leistungen.

01

Zuerst die Rollen bestimmen

Nicht jede Zusammenarbeit mit personenbezogenen Daten ist automatisch Auftragsverarbeitung. Zweck, Entscheidungsbefugnis und tatsächlicher Ablauf müssen betrachtet werden. KALER prüft diese Ausgangslage anhand Ihrer Beschreibung und vorhandener Verträge. Erst darauf baut die Entscheidung auf, welche datenschutzrechtliche Vereinbarung benötigt wird. Ein vom Dienstleister bereitgestelltes Formular beantwortet die Rollenfrage nicht von selbst.

02

Den Vertrag mit der Leistung verbinden

Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Weisungen und Pflichten sollten mit dem Hauptvertrag übereinstimmen. Wir prüfen die vorgesehenen Regelungen zu Unterauftragnehmern, Unterstützung und Kontrollen. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen von den verantwortlichen Fachpersonen konkret beschrieben werden. Allgemeine Zusagen ohne Bezug zur eingesetzten Anwendung können den tatsächlichen Schutzbedarf offenlassen.

03

Änderungen und Vertragsende berücksichtigen

Neue Unterauftragnehmer, veränderte Systeme oder zusätzliche Länderbezüge können eine erneute Prüfung verlangen. KALER stimmt Rückgabe, Löschung und notwendige Nachweise mit dem Leistungsende ab. Internationale Übermittlungen sind ein eigenständiges Prüfthema, das durch einen AVV allein nicht erledigt ist. Die rechtliche Dokumentation sollte den tatsächlich vorgesehenen Datenfluss nachvollziehbar abbilden.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Ist für jeden Dienstleister ein AVV erforderlich?

Die konkrete datenschutzrechtliche Rolle entscheidet. Nicht jede Dienstleistung mit Datenbezug ist automatisch eine Auftragsverarbeitung.

Erlaubt ein AVV automatisch internationale Datenübermittlungen?

Nein. Rollenvereinbarung und Voraussetzungen internationaler Übermittlung sind unterschiedliche Prüffragen und müssen im Zusammenhang beurteilt werden.

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