01Zuerst die Rollen bestimmen
Nicht jede Zusammenarbeit mit personenbezogenen Daten ist automatisch Auftragsverarbeitung. Zweck, Entscheidungsbefugnis und tatsächlicher Ablauf müssen betrachtet werden. KALER prüft diese Ausgangslage anhand Ihrer Beschreibung und vorhandener Verträge. Erst darauf baut die Entscheidung auf, welche datenschutzrechtliche Vereinbarung benötigt wird. Ein vom Dienstleister bereitgestelltes Formular beantwortet die Rollenfrage nicht von selbst.
02Den Vertrag mit der Leistung verbinden
Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Weisungen und Pflichten sollten mit dem Hauptvertrag übereinstimmen. Wir prüfen die vorgesehenen Regelungen zu Unterauftragnehmern, Unterstützung und Kontrollen. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen von den verantwortlichen Fachpersonen konkret beschrieben werden. Allgemeine Zusagen ohne Bezug zur eingesetzten Anwendung können den tatsächlichen Schutzbedarf offenlassen.
03Änderungen und Vertragsende berücksichtigen
Neue Unterauftragnehmer, veränderte Systeme oder zusätzliche Länderbezüge können eine erneute Prüfung verlangen. KALER stimmt Rückgabe, Löschung und notwendige Nachweise mit dem Leistungsende ab. Internationale Übermittlungen sind ein eigenständiges Prüfthema, das durch einen AVV allein nicht erledigt ist. Die rechtliche Dokumentation sollte den tatsächlich vorgesehenen Datenfluss nachvollziehbar abbilden.