01Den passenden Übertragungsweg auswählen
Die Ausgangslage unterscheidet sich danach, wie das Unternehmen rechtlich organisiert ist und welche Vermögenswerte übertragen werden sollen. Eintragung als Kaufmann, vorhandene Verträge und die steuerlichen Ziele können den Weg beeinflussen. KALER entwickelt die gesellschaftsrechtliche Planung gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Ein bloßer Wechsel der Bezeichnung auf Rechnungen reicht für die Übertragung des Betriebs nicht aus.
02Bestehende Beziehungen einbeziehen
Kundenverträge, Mietverträge, Finanzierungen, Lizenzen und Schutzrechte müssen jeweils betrachtet werden. Zustimmungserfordernisse oder Sicherheiten können eine eigenständige Abstimmung verlangen. Auch Beschäftigungsverhältnisse und mögliche Folgen eines Betriebsübergangs gehören in die Planung. Wir erfassen mit Ihnen die rechtlichen Schnittstellen, damit der operative Start der GmbH nicht von ungeklärten Übertragungen abhängt.
03Haftung und Übergang organisieren
Frühere Verpflichtungen verschwinden nicht automatisch mit der neuen Rechtsform. KALER prüft die rechtliche Zuordnung bestehender Verbindlichkeiten und die Gestaltung des Übergangs. Beurkundung, Register, Vertragspartner und interne Zuständigkeiten werden in einem gemeinsamen Ablauf berücksichtigt. Steuerliche Bewertung und Einbringungsfragen bleiben mit der Steuerberatung abzustimmen; ein steuerlicher Erfolg wird nicht pauschal zugesagt.