KALER · Gründung & Gesellschaft

Einzelunternehmen in GmbH überführen

Eine GmbH-Gründung allein überführt einen bestehenden Betrieb noch nicht in die neue Gesellschaft. KALER prüft mit Ihnen, wie Vermögenswerte, Verträge und Organisation in die gewünschte Struktur eingebunden werden können.

Einzelunternehmer, die ihren bestehenden Betrieb in einer GmbH fortführen möchten.

01

Den passenden Übertragungsweg auswählen

Die Ausgangslage unterscheidet sich danach, wie das Unternehmen rechtlich organisiert ist und welche Vermögenswerte übertragen werden sollen. Eintragung als Kaufmann, vorhandene Verträge und die steuerlichen Ziele können den Weg beeinflussen. KALER entwickelt die gesellschaftsrechtliche Planung gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Ein bloßer Wechsel der Bezeichnung auf Rechnungen reicht für die Übertragung des Betriebs nicht aus.

02

Bestehende Beziehungen einbeziehen

Kundenverträge, Mietverträge, Finanzierungen, Lizenzen und Schutzrechte müssen jeweils betrachtet werden. Zustimmungserfordernisse oder Sicherheiten können eine eigenständige Abstimmung verlangen. Auch Beschäftigungsverhältnisse und mögliche Folgen eines Betriebsübergangs gehören in die Planung. Wir erfassen mit Ihnen die rechtlichen Schnittstellen, damit der operative Start der GmbH nicht von ungeklärten Übertragungen abhängt.

03

Haftung und Übergang organisieren

Frühere Verpflichtungen verschwinden nicht automatisch mit der neuen Rechtsform. KALER prüft die rechtliche Zuordnung bestehender Verbindlichkeiten und die Gestaltung des Übergangs. Beurkundung, Register, Vertragspartner und interne Zuständigkeiten werden in einem gemeinsamen Ablauf berücksichtigt. Steuerliche Bewertung und Einbringungsfragen bleiben mit der Steuerberatung abzustimmen; ein steuerlicher Erfolg wird nicht pauschal zugesagt.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Übernimmt die neue GmbH automatisch alle bisherigen Verträge?

Das hängt vom gewählten rechtlichen Übertragungsweg und den betroffenen Verträgen ab. Übernahme, Zustimmung und mögliche Sonderregeln müssen vorab eingeordnet werden.

Endet die persönliche Haftung mit der GmbH-Gründung?

Eine Gründung beseitigt frühere Verpflichtungen nicht automatisch. Bestehende Haftung, Sicherheiten und das Verhalten während des Übergangs sind gesondert zu prüfen.

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Die folgenden Quellen erläutern den gesetzlichen Rahmen. Welche Regelungen Ihr Vorhaben betreffen, wird anhand des Einzelfalls geprüft.

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Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und nennen Sie bekannte Fristen. Wir prüfen die Anfrage, mögliche Interessenkonflikte und den passenden Beratungsumfang.

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