01Zweck der Struktur zuerst klären
Soll die Holding Beteiligungen halten, Investoren aufnehmen oder verschiedene Geschäftsbereiche voneinander trennen? Diese Ziele führen nicht zwingend zur gleichen Gestaltung. Wir erfassen die geplanten Geldflüsse, Entscheidungswege und Eigentumsverhältnisse. Eine Holding ist keine eigene Rechtsform. Rechtsform, Kapital und Verantwortlichkeiten sind für jede einzelne Gesellschaft zu bestimmen.
02Bestehende Beteiligungen einbeziehen
Der Aufbau aus neuen Gesellschaften unterscheidet sich von der Einbringung bereits vorhandener Unternehmen. Bestehende Gesellschaftsverträge, Zustimmungserfordernisse, Finanzierungen und Rechte Dritter können den Ablauf beeinflussen. KALER prüft die gesellschaftsrechtlichen Schnittstellen und koordiniert die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung. Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal zugesagt, sondern müssen für den konkreten Aufbau gesondert beurteilt werden.
03Den laufenden Betrieb mitplanen
Zwischen Holding und Tochtergesellschaften können Leistungs-, Finanzierungs- oder Geschäftsführungsbeziehungen entstehen. Dazu gehören nachvollziehbare Zuständigkeiten, geeignete Verträge und eine saubere Beschlussdokumentation. Wir unterstützen bei der rechtlichen Umsetzung und berücksichtigen, ob künftig Investoren, weitere Tochtergesellschaften oder ein Verkauf hinzukommen sollen. Der Aufwand der Struktur muss zum tatsächlichen Nutzen passen.