KALER · Gründung & Gesellschaft

Holding aufbauen

Eine Holding bündelt Beteiligungen, schafft aber auch zusätzliche Verträge und laufende Aufgaben. KALER entwickelt mit Ihnen die gesellschaftsrechtliche Struktur für Gründung, Wachstum oder die Neuordnung bestehender Unternehmen.

Gründer und Unternehmer mit mehreren Gesellschaften oder geplanten Beteiligungen.

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Zweck der Struktur zuerst klären

Soll die Holding Beteiligungen halten, Investoren aufnehmen oder verschiedene Geschäftsbereiche voneinander trennen? Diese Ziele führen nicht zwingend zur gleichen Gestaltung. Wir erfassen die geplanten Geldflüsse, Entscheidungswege und Eigentumsverhältnisse. Eine Holding ist keine eigene Rechtsform. Rechtsform, Kapital und Verantwortlichkeiten sind für jede einzelne Gesellschaft zu bestimmen.

02

Bestehende Beteiligungen einbeziehen

Der Aufbau aus neuen Gesellschaften unterscheidet sich von der Einbringung bereits vorhandener Unternehmen. Bestehende Gesellschaftsverträge, Zustimmungserfordernisse, Finanzierungen und Rechte Dritter können den Ablauf beeinflussen. KALER prüft die gesellschaftsrechtlichen Schnittstellen und koordiniert die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung. Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal zugesagt, sondern müssen für den konkreten Aufbau gesondert beurteilt werden.

03

Den laufenden Betrieb mitplanen

Zwischen Holding und Tochtergesellschaften können Leistungs-, Finanzierungs- oder Geschäftsführungsbeziehungen entstehen. Dazu gehören nachvollziehbare Zuständigkeiten, geeignete Verträge und eine saubere Beschlussdokumentation. Wir unterstützen bei der rechtlichen Umsetzung und berücksichtigen, ob künftig Investoren, weitere Tochtergesellschaften oder ein Verkauf hinzukommen sollen. Der Aufwand der Struktur muss zum tatsächlichen Nutzen passen.

Häufige Fragen

Was vorab wichtig ist.

Lohnt sich eine Holding für jedes Unternehmen?

Nein. Zusätzliche Gesellschaften bedeuten laufende Kosten und Organisationsaufwand. Ob die Struktur geeignet ist, hängt von Beteiligungen, Finanzierung, Wachstum und der steuerlichen Einordnung ab.

Kann eine bestehende GmbH in die Struktur eingebunden werden?

Das ist ein eigener Strukturierungsvorgang. Beteiligungsverträge, Zustimmungen, Formfragen und die steuerliche Umsetzung müssen vorab gemeinsam geprüft werden.

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