01Kooperationsmodell und Beiträge bestimmen
Soll eine gemeinsame Gesellschaft entstehen oder genügt eine vertragliche Zusammenarbeit? Kapital, Personal, Technologie, Kundenbeziehungen und Marktauftritt können unterschiedliche Modelle verlangen. Wir erfassen die Ziele beider Seiten aus der Perspektive der vertretenen Partei. Die Herkunft der Beiträge und bestehende Rechte müssen bekannt sein, bevor neue Nutzungs- oder Beteiligungsrechte zugesagt werden.
02Entscheidungsfähigkeit erhalten
Geschäftsführung, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte und Finanzierung sollten als zusammenhängende Organisation gestaltet werden. Besonders bei gleich starken Partnern ist zu überlegen, wie eine blockierte Entscheidung bearbeitet wird. KALER stimmt Joint-Venture-Vertrag, Satzung und weitere Leistungs- oder Lizenzverträge aufeinander ab. Wettbewerbsrechtliche Fragen können eine zusätzliche spezialisierte Prüfung verlangen.
03Veränderung und Ausstieg vorab besprechen
Ein Partnerwechsel, fehlende Finanzierung oder das Ende der Zusammenarbeit dürfen nicht erst im Streitfall durchdacht werden. Wir gestalten die vereinbarten Regeln zu Übertragung, Bewertung und weiterer Nutzung von Ergebnissen. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben werden anwendbares Recht und notwendige ausländische Beratung vorab abgegrenzt. Eine deutsche Vertragsprüfung deckt nicht automatisch sämtliche ausländischen Anforderungen ab.