01Das tatsächliche Vertriebsmodell bestimmen
Vermittelt der Partner Geschäfte, schließt er für das Unternehmen ab oder verkauft er im eigenen Namen? Die gelebte Tätigkeit ist für die rechtliche Einordnung wichtig. KALER erfasst Vertragsabschluss, Kundenbeziehung und wirtschaftliche Aufgaben. Die Bezeichnung Partnervertrag allein entscheidet nicht über sämtliche Rechte und Pflichten. Auch ein digitaler Vertrieb kann besondere rechtliche Schnittstellen aufweisen.
02Vergütung und Zuständigkeit verständlich regeln
Provisionsgrundlage, Abrechnung, Gebiet, Kundenzuordnung und mögliche Exklusivität müssen zusammenpassen. Wir prüfen, welche Tätigkeiten die Vergütung auslösen und wie bestehende Kunden behandelt werden. Marketingvorgaben, Nutzungsrechte und Datenschutz werden je nach Modell einbezogen. Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen und internationale Märkte können eine zusätzliche spezifische Prüfung verlangen.
03Die Beendigung früh berücksichtigen
Kündigung, laufende Geschäfte, Kundendaten und nachvertragliche Fragen sollten vor dem Start besprochen werden. Bei einem Handelsvertreter können gesetzliche Schutzvorschriften und mögliche Ausgleichsansprüche relevant sein. KALER prüft die konkrete Gestaltung und begleitet die vereinbarten Verhandlungen. Eine pauschale Klausel zum Ausschluss aller späteren Ansprüche ist keine verlässliche Standardlösung.